Alle Rechtsverhältnisse an Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten regelt das Grundbuchamt Alfeld (Leine).
Liegt ein berechtigtes Interesse vor, kann beim Grundbuchamt Einsicht in das Grundbuch genommen werden.
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch wird den amtlichen Registern zugeordnet. Grundstücke und die so bezeichneten grundstücksgleichen Rechte müssen ins Grundbuch eingetragen werden.
Grundstücksgleiche Rechte sind zum Beispiel Erbbaurechte, Teil- und Wohnungseigentum.
Was genau steht im Grundbuch?
Im Grundbuch werden mehrere Informationen aufgeführt.
Zu diesen Angaben zählen die Grundpfandrechte (Hypotheken, Zwangssicherungshypotheken und Grundschulden) wie auch Informationen zur Eigentümerin bzw. zum Eigentümer.
Auch werden Informationen über Lasten und Beschränkungen erteilt. In diese Kategorie fallen Wege-, Wohn- und Vorkaufsrechte sowie Vormerkungen und Verfügungsbeschränkungen.
Die relevante Ausnahme
Das Grundbuchamt gibt keine Auskünfte über Grundstücksgrenzen, dafür sind die kommunalen Katasterämter verantwortlich.
Über die Grundbucheinsicht
Die Grundbucheinsicht ist nur über einen Grundbuchausdruck erreichbar. Jedes Bundesland bietet die Möglichkeit, elektronisch Einsicht in das Grundbuch zu nehmen.
Das Prinzip des öffentlichen Glaubens gilt für alle Eintragungen im Grundbuch. Das bedeutet: Jeder kann die Korrektheit sämtlicher Angaben voraussetzen.
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Die Höhe der Kosten
Ein Grundbuchausdruck kostet zwischen 10 und 20 Euro.
Der Ausdruck aus dem Grundbuch kann nicht nur persönlich im Grundbuchamt, sondern auch schriftlich oder per Fax beantragt werden.
Wer gewährt wann Einsicht ins Grundbuch?
Liegt ein berechtigtes Interesse vor, kann beim Grundbuchamt Einsicht in das Grundbuch genommen werden. Von einem berechtigten Interesse ist dann die Rede, wenn ein Recht im Grundbuch eingetragen ist.
Zu diesen eingetragenen Rechten gehören:
- Eigentumsrechte
- Hypothek
- Wegerechte
Eintragen und löschen lassen
Das Grundbuchamt vollzieht zudem Eintragungen und Löschungen im Grundbuch. Dazu muss man immer eine Notarin oder einen Notar aufsuchen.
Schließlich ist für eine Eintragung oder eine Löschung eine öffentlich beurkundete oder beglaubigte Erklärung (Auflassung oder Bewilligung) der Eigentümerin oder des Eigentümers notwendig.
In manchen Ausnahmefällen kann eine Eintragung auch ohne notarielle Beteiligung erfolgen. Als Ausnahmen gelten zwei Grundbuchkorrekturen:
- die Richtigstellung aufgrund einer Erbfolge, bei Vorlage eines notariellen Testamentes oder eines Erbscheins
- die Korrektur, weil ein Recht seine Wirkung verloren hat (gegebenenfalls unter Vorlage einer Sterbeurkunde der oder des Berechtigten)
Anschrift
Grundbuchamt Alfeld (Leine)
Kalandstraße 1
31061 Alfeld (Leine)
Postfach
Postfach 11 61
31041 Alfeld (Leine)
- Telefon: 05181 8040
- Telefax: 05181 24313
- E-Mail: agalf-poststelle@justiz.niedersachsen.de
- Internet: http://www.Grundbuchamt-alfeld.niedersachsen.de
Quellen
NRW-Justiz: Internet-Grundbucheinsicht »
NRW-Justiz: Grundbuch »