Das Grundbuchamt in Bad Salzungen regelt alle Rechtsangelegenheiten, die Grundstücke, das Wohneigentum oder Erbbaurechte betreffen.
Einsicht in das Grundbuch kann das Grundbuchamt erlauben, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Das Grundbuch - was ist das?
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Das Grundbuch ist ein amtliches Register. Einzutragen ins Grundbuch sind Grundstücke und die sogenannten grundstücksgleichen Rechte.
Zu den grundstücksgleichen Rechten gehören Wohnungs- und Teileigentum sowie Erbbaurechte.
Was genau steht im Grundbuch?
Das Grundbuch enthält diverse Informationen.
Dazu gehören Daten über die Eigentümerin oder den Eigentümer sowie Grundpfandrechte, also Grundschulden, Zwangssicherungshypotheken, Hypotheken.
Zudem werden Angaben über Lasten und Beschränkungen gemacht. Wohnrechte, Verfügungsbeschränkungen sowie Vorkaufsrechte zählen zu den Lasten und Beschränkungen.
Eine relevante Ausnahme
Möchte man eine Auskunft über Grundstücksgrenzen erhalten, ist nicht das Grundbuchamt, sondern das kommunale Katasteramt der richtige Ansprechpartner.
Einsicht ins Grundbuch
Mit dem Grundbuchausdruck darf man in das Grundbuch einsehen. Jedes Bundesland bietet die Möglichkeit, elektronisch Einsicht in das Grundbuch zu nehmen.
Für sämtliche Eintragungen, die im Grundbuch vorgenommen werden, gilt das Prinzip des öffentlichen Glaubens. Das heißt, dass alle Bürger ohne Verunsicherung von der Korrektheit der Informationen des Grundbuchamtes ausgehen können.
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Kosten und Gebühren
Für den Grundbuchausdruck wird eine Gebühr in Höhe von 10 bis 20 Euro fällig.
Den Ausdruck können Sie schriftlich, per Fax oder persönlich im Grundbuchamt anfordern.
Wer gewährt wann Einsicht ins Grundbuch?
Das Grundbuchamt erlaubt bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Grundbuch. Wer über ein eingetragenes Recht im Grundbuch verfügt, hat ein berechtigtes Interesse.
Folgende Einträge können im Grundbuch als Recht notiert sein:
- Eigentum
- Hypothek
- Wegerechte oder Kanalleitungsrechte
Eintragen und löschen lassen
Das Grundbuchamt vollzieht ebenfalls Eintragungen und Löschungen im Grundbuch. Grundsätzlich bedarf es für Eintragungen und Löschungen die Einbindung einer Notarin oder eines Notars.
Generell ist für eine Eintragung oder eine Löschung eine öffentlich beurkundete oder beglaubigte Erklärung (Auflassung oder Bewilligung) der Eigentümerin oder des Eigentümers nötig.
In wenigen Ausnahmefällen kann eine Eintragung auch ohne notarielle Beteiligung erfolgen. Als Ausnahmen gelten zwei Grundbuchkorrekturen:
- die Richtigstellung aufgrund einer Erbfolge, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbschein vorliegt
- die Richtigstellung, weil ein Recht nicht mehr gilt (ggf. nebst Vorlage einer Sterbeurkunde der oder des Berechtigten)
Hausanschrift
Grundbuchamt Bad Salzungen
Kirchplatz 6 - 8
36433 Bad Salzungen
Postfach
Postfach 11 63
36421 Bad Salzungen
- Telefon: 03695 55660
- Telefax: 03695 556611
- E-Mail: poststelle@agslz.thueringen.de
- Internet: http://www.thueringen.de/th4/olg/
Quellen
Grundbuchordnung § 1 »
Gesetze im Internet: Grundbuchordnung »