Das Grundbuchamt in Bernkastel-Kues regelt alle Rechtsangelegenheiten, die Grundstücke, das Wohneigentum oder Erbbaurechte mit einschließen.
Einsicht in das Grundbuch kann das Grundbuchamt gewähren, wenn ein berechtigtes Interesse festgestellt wurde.
Das Grundbuch - was ist das?
Das Grundbuch wird den amtlichen Registern zugeordnet. Grundstücke wie auch die so bezeichneten grundstücksgleichen Rechte müssen ins Grundbuch eingetragen werden.
Zu den grundstücksgleichen Rechten gehören Wohnungs- und Teileigentum sowie Erbbaurechte.
Was genau steht im Grundbuch?
Im Grundbuch werden mehrere Informationen aufgeführt.
Dazu gehören Daten über die Eigentümerin oder den Eigentümer sowie Grundpfandrechte, ergo Grundschulden, Zwangssicherungshypotheken, Hypotheken.
Zusätzlich wird durch das Grundbuch über Lasten und Beschränkungen informiert. In diese Kategorie fallen Wege-, Wohn- und Vorkaufsrechte sowie Vormerkungen und Verfügungsbeschränkungen.
Eine wichtige Ausnahme
Für Auskünfte über Grundstückgrenzen sind die kommunalen Katasterämter zu kontaktieren, nicht das Grundbuchamt.
Einsicht ins Grundbuch
Die Grundbucheinsicht ist nur über einen Grundbuchausdruck machbar. Bundesweit ist es möglich, auf elektronischem Wege das Grundbuch einzusehen.
Für sämtliche Eintragungen, die im Grundbuch vorgenommen werden, gilt das Prinzip des öffentlichen Glaubens. Das heißt: Jeder kann die Korrektheit sämtlicher Eintragungen voraussetzen.
- Mit unserem kostenlosen Kreditrechner für Baufinanzierungen ermitteln Sie schnell und einfach die günstigsten Baukredit Angebote.
Kosten und Gebühren
Die Unkosten für den Auszug betragen zwischen 10 und 20 Euro.
Eine Beantragung des Ausdrucks aus dem Grundbuch kann sowohl persönlich als auch schriftlich oder per Fax erfolgen.
Wer gewährt wann Einsicht ins Grundbuch?
Einsicht in das Grundbuch kann das Grundbuchamt erlauben, wenn ein berechtigtes Interesse existiert. Ein berechtigtes Interesse liegt stets dann vor, wenn man ein eingetragenes Recht im Grundbuch vorweisen kann.
Diese Einträge können im Grundbuch als Recht vermerkt sein:
- Eigentums- und Wohnrechte
- Hypothek
- Wegerechte oder Kanalleitungsrechte
Eintragen und löschen lassen
Grundbucheinträge und Löschungen aus dem Grundbuch werden durch das Grundbuchamt vollzogen. Dazu muss man ausnahmslos eine Notarin oder einen Notar aufsuchen.
In aller Regel ist für eine Eintragung oder eine Löschung eine öffentlich beurkundete oder beglaubigte Erklärung (Auflassung oder Bewilligung) der Eigentümerin oder des Eigentümers erforderlich.
In wenigen Ausnahmefällen kann eine Eintragung auch ohne notarielle Beteiligung stattfinden. Diese Ausnahmen sind zwei Grundbuchberichtigungen:
- die Richtigstellung aufgrund einer Erbfolge, bei Vorlage eines notariellen Testamentes oder eines Erbscheins
- die Richtigstellung, weil ein Recht erloschen ist (ggf. unter Vorlage einer Sterbeurkunde der oder des Berechtigten)
Adresse
Grundbuchamt Bernkastel-Kues
Brüningstraße 30
54470 Bernkastel-Kues
Postfach
Brüningstraße 30
54470 Bernkastel-Kues
- Telefon: 06531 59-0
- Telefax: 06531 59-176
- E-Mail: agber@ko.jm.rlp.de
- Internet: http://www.agber.justiz.rlp.de
Quellen
Grundbuchordnung § 1 »
NRW-Justiz: Grundbuch »