Das Grundbuchamt in Bitterfeld-Wolfen regelt sämtliche Rechtsangelegenheiten, die Grundstücke, das Wohneigentum oder Erbbaurechte mit einschließen.

Das Grundbuchamt gewährt bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Grundbuch.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch wird den amtlichen Registern zugeordnet. Im Grundbuch werden Grundstücke und sogenannte grundstücksgleiche Rechte eingetragen.

Zu den grundstücksgleichen Rechten gehören Wohnungs- und Teileigentum sowie Erbbaurechte.

Was steht im Grundbuch?

Das Grundbuch enthält verschiedene Informationen.

Dazu gehören Angaben über die Eigentümerin oder den Eigentümer sowie Grundpfandrechte, ergo Grundschulden, Zwangssicherungshypotheken, Hypotheken.

Darüber hinaus werden Angaben über Lasten und Beschränkungen gemacht. In diese Kategorie fallen Wege-, Wohn- und Vorkaufsrechte sowie Vormerkungen und Verfügungsbeschränkungen.

Die relevante Ausnahme

Das Grundbuchamt gibt keine Auskünfte über Grundstücksgrenzen, hierfür sind die kommunalen Katasterämter verantwortlich.

Einsicht ins Grundbuch

Mit einem Grundbuchausdruck kann man in das Grundbuch einsehen. Die Einsicht in das Grundbuch ist in jedem Bundesland auf elektronischem Weg möglich.

Das Prinzip des öffentlichen Glaubens gilt für sämtliche Eintragungen im Grundbuch. Das heißt, dass alle Bürger ohne Misstrauen von der Korrektheit der Informationen des Grundbuchamtes ausgehen können.

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Welche Kosten fallen an?

Für den Grundbuchausdruck wird eine Gebühr in Höhe von 10 bis 20 Euro erhoben.

Den Ausdruck können Sie schriftlich, per Fax oder persönlich im Grundbuchamt beantragen.

Voraussetzungen für die Einsicht in das Grundbuch

Das Grundbuchamt gibt bei berechtigtem Interesse Einblick in das Grundbuch. Ein berechtigtes Interesse liegt stets dann vor, wenn man ein eingetragenes Recht im Grundbuch vorweisen kann.

Diese Einträge können im Grundbuch als Recht vermerkt sein:

Eintragen und löschen lassen

Das Grundbuchamt vollzieht auch Eintragungen und Löschungen im Grundbuch. Hierfür muss man immer eine Notarin oder einen Notar aufsuchen.

Schließlich ist für eine Eintragung oder eine Löschung eine öffentlich beurkundete oder beglaubigte Erklärung (Auflassung oder Bewilligung) der Eigentümerin oder des Eigentümers unentbehrlich.

In wenigen Ausnahmefällen kann eine Eintragung auch ohne notarielle Beteiligung erfolgen. Als Ausnahmen gelten zwei Grundbuchkorrekturen:

Postanschrift

Grundbuchamt Bitterfeld-Wolfen
Lindenstraße 9
6749 Bitterfeld-Wolfen

Postfach

Postfach 13 54
6733 Bitterfeld-Wolfen


Quellen

NRW-Justiz: Internet-Grundbucheinsicht »
Gesetze im Internet: Grundbuchordnung »