Das Grundbuchamt Hoyerswerda ist für sämtliche Rechtsverhältnisse an Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten zuständig.
Das Grundbuchamt erlaubt bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Grundbuch.
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein amtliches Register. Im Grundbuch werden Grundstücke und sogenannte grundstücksgleiche Rechte notiert.
Zu den grundstücksgleichen Rechten gehören Wohnungs- und Teileigentum sowie Erbbaurechte.
Was genau steht im Grundbuch?
Im Grundbuch werden unterschiedliche Informationen aufgeführt.
Dazu gehören Angaben über die Eigentümerin oder den Eigentümer sowie Grundpfandrechte, ergo Grundschulden, Zwangssicherungshypotheken, Hypotheken.
Weiters wird durch das Grundbuch über Lasten und Beschränkungen informiert. Wohnrechte, Verfügungsbeschränkungen sowie Vorkaufsrechte zählen zu den Lasten und Beschränkungen.
Die wichtige Ausnahme
Möchte man eine Auskunft über Grundstücksgrenzen bekommen, ist nicht das Grundbuchamt, sondern das kommunale Katasteramt der korrekte Ansprechpartner.
Einsicht ins Grundbuch
Die Grundbucheinsicht ist nur über einen Grundbuchausdruck erreichbar. Jedes Bundesland bietet die Möglichkeit, elektronisch Einsicht in das Grundbuch zu nehmen.
Die Eintragungen im Grundbuch genießen öffentlichen Glauben. Damit kann jeder Bürger auf die Richtigkeit der Eintragungen im Grundbuchamt vertrauen.
- Mit unserem kostenlosen Hauskredit Rechner ermitteln Sie schnell und einfach die günstigsten Baukredit Angebote.
Welche Kosten fallen an?
Ein Grundbuchausdruck kostet zwischen 10 und 20 Euro.
Der Ausdruck aus dem Grundbuch kann nicht nur persönlich im Grundbuchamt, sondern auch schriftlich oder per Fax beantragt werden.
Voraussetzungen für die Einsicht in das Grundbuch
Das Grundbuchamt gewährt bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Grundbuch. Von einem berechtigten Interesse ist dann die Rede, wenn ein Recht im Grundbuch eingetragen ist.
Gültige Grundbuchrechte sind etwa:
- Eigentum
- Grundschulden und Hypotheken
- Wegerechte oder Kanalleitungsrechte
Löschungen und Eintragungen
Das Grundbuchamt vollzieht ebenso Eintragungen und Löschungen im Grundbuch. Hierfür muss man immer eine Notarin oder einen Notar aufsuchen.
Begründet wird dies mit der Tatsache, dass für Eintragungen oder Löschungen öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärungen der Inhaberin oder des Inhabers, deren oder dessen Recht durch die Eintragung berührt wird, notwendig sind.
In wenigen Ausnahmefällen kann eine Eintragung auch ohne notarielle Beteiligung geschehen. Diese Ausnahmen sind zwei Grundbuchberichtigungen:
- die Richtigstellung aufgrund einer Erbfolge, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbschein vorliegt
- die Richtigstellung, weil ein Recht erloschen ist (gegebenenfalls nebst Vorlage einer Sterbeurkunde der oder des Berechtigten)
Anschrift
Grundbuchamt Hoyerswerda
Pforzheimer Platz 2
2977 Hoyerswerda
Postfach
Pforzheimer Platz 2
2977 Hoyerswerda
- Telefon: 03571 471-3
- Telefax: 03571 471-402
- E-Mail: verwaltung@aghoy.justiz.sachsen.de
- Internet: http://www.justiz.sachsen.de/aghoy
Quellen
NRW-Justiz: Internet-Grundbucheinsicht »
NRW-Justiz: Grundbuch »