Sämtliche Rechtsverhältnisse an Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten regelt das Grundbuchamt Kleve.

Einsicht in das Grundbuch kann das Grundbuchamt zulassen, wenn ein berechtigtes Interesse festgestellt wurde.

Das Grundbuch - was ist das?

Das Grundbuch wird den amtlichen Registern zugeordnet. Einzutragen ins Grundbuch sind Grundstücke und die sogenannten grundstücksgleichen Rechte.

Grundstücksgleiche Rechte sind zum Beispiel Erbbaurechte, Teil- und Wohnungseigentum.

Was genau steht im Grundbuch?

Das Grundbuch enthält diverse Informationen.

Hierzu zählen Angaben über die Eigentümerin bzw. den Eigentümer sowie Grundpfandrechte. Das sind Grundschulden, Zwangssicherungshypotheken und Hypotheken.

Zudem werden Angaben über Lasten und Beschränkungen gemacht. Wohnrechte, Verfügungsbeschränkungen sowie Vorkaufsrechte zählen zu den Lasten und Beschränkungen.

Die wichtige Ausnahme

Für Auskünfte über Grundstückgrenzen sind die kommunalen Katasterämter zu kontaktieren, nicht das Grundbuchamt.

Einsichtnahme ins Grundbuch

Mit dem Grundbuchausdruck kann man in das Grundbuch einsehen. Die Einsicht in das Grundbuch ist in jedem Bundesland auf elektronischem Weg möglich.

Das Prinzip des öffentlichen Glaubens gilt für sämtliche Eintragungen im Grundbuch. Das bedeutet, dass alle Bürger ohne Verunsicherung von der Richtigkeit der Unterlagen des Grundbuchamtes ausgehen können.

schnell & einfach geschützte Daten

Kosten und Gebühren

Die Kosten für den Auszug betragen zwischen 10 und 20 Euro.

Den Ausdruck können Sie schriftlich, per Fax oder persönlich im Grundbuchamt beantragen.

Wer darf Einsicht ins Grundbuch erhalten?

Einsicht in das Grundbuch kann das Grundbuchamt ermöglichen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Von einem berechtigten Interesse ist dann die Rede, wenn ein Recht im Grundbuch eingetragen ist.

Folgende Einträge können im Grundbuch als Recht vermerkt sein:

Löschungen und Eintragungen

Das Grundbuchamt vollzieht ebenfalls Eintragungen und Löschungen im Grundbuch. Dazu muss man ausnahmslos eine Notarin oder einen Notar aufsuchen.

Als Grund dafür wird angegeben, dass jede Eintragung ebenso wie jede Löschung eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärung von Eigentümern oder Inhabern, deren Rechte durch die Löschung oder Eintragung tangiert werden, voraussetzt.

In wenigen Ausnahmefällen kann eine Eintragung auch ohne notarielle Beteiligung erfolgen. Diese Ausnahmen sind zwei Grundbuchberichtigungen:

Adresse

Grundbuchamt Kleve
Schlossberg 1 (Schwanenburg)
47533 Kleve

Postfach

Postfach 14 51
47514 Kleve


Quellen

Gesetze im Internet: Grundbuchordnung »
NRW-Justiz: Internet-Grundbucheinsicht »
NRW-Justiz: Grundbuch »