Jegliche Rechtsverhältnisse an Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten regelt das Grundbuchamt Luckenwalde.

Einsicht in das Grundbuch kann das Grundbuchamt ermöglichen, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt wird.

Das Grundbuch - was ist das?

Das Grundbuch wird den amtlichen Registern zugeordnet. Im Grundbuch werden Grundstücke und sogenannte grundstücksgleiche Rechte eingetragen.

Grundstücksgleiche Rechte sind zum Beispiel Erbbaurechte, Teil- und Wohnungseigentum.

Was genau steht im Grundbuch?

Das Grundbuch enthält diverse Informationen.

Hierzu zählen Angaben über die Eigentumsverhältnisse sowie Grundpfandrechte. Das sind Grundschulden, Zwangssicherungshypotheken und Hypotheken.

Weiters wird durch das Grundbuch über Lasten und Beschränkungen informiert. Als Lasten und Beschränkungen gelten zum Beispiel Wegerechte, Vorkaufsrechte und Vormerkungen.

Die relevante Ausnahme

Für Auskünfte über Grundstückgrenzen sind die kommunalen Katasterämter zu kontaktieren, nicht das Grundbuchamt.

Über die Grundbucheinsicht

Die Grundbucheinsicht ist ausschließlich über einen Grundbuchausdruck machbar. Bundesweit ist es möglich, auf elektronischem Wege das Grundbuch einzusehen.

Für alle Eintragungen, die im Grundbuch vorgenommen werden, gilt das Prinzip des öffentlichen Glaubens. Das heißt: Jeder kann die Korrektheit aller Informationen voraussetzen.

schnell & einfach geschützte Daten

Kosten und Gebühren

Die Kosten für den Auszug betragen zwischen 10 und 20 Euro.

Den Ausdruck können Sie schriftlich, per Fax oder persönlich im Grundbuchamt beantragen.

Wer gewährt wann Einsicht ins Grundbuch?

Einsicht in das Grundbuch kann das Grundbuchamt bewilligen, wenn ein berechtigtes Interesse existiert. Von einem berechtigten Interesse ist dann die Rede, wenn ein Recht im Grundbuch eingetragen ist.

Zu diesen eingetragenen Rechten gehören:

Eintragungen und Löschungen

Wer Einträge oder Löschungen aus dem Grundbuch realisieren möchte, muss sich an das Grundbuchamt wenden. Hierfür muss man ausnahmslos eine Notarin oder einen Notar aufsuchen.

Begründet wird dies mit der Tatsache, dass für Eintragungen oder Löschungen öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärungen der Inhaberin oder des Inhabers, deren oder dessen Recht durch die Eintragung berührt wird, notwendig sind.

In wenigen Ausnahmefällen kann eine Eintragung auch ohne notarielle Beteiligung stattfinden. Diese Ausnahmen sind zwei Grundbuchberichtigungen:

Postanschrift

Grundbuchamt Luckenwalde
Lindenallee 16
14943 Luckenwalde

Postfach

Lindenallee 16
14943 Luckenwalde


Quellen

NRW-Justiz: Grundbuch »
NRW-Justiz: Internet-Grundbucheinsicht »