Das Grundbuchamt in Meinerzhagen regelt sämtliche Rechtsangelegenheiten, die Grundstücke, das Wohneigentum oder Erbbaurechte berühren.
Das Grundbuchamt gewährt bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Grundbuch.
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch gehört zu den amtlichen Registern. Grundstücke und die so bezeichneten grundstücksgleichen Rechte müssen ins Grundbuch eingetragen werden.
Grundstücksgleiche Rechte sind beispielsweise Erbbaurechte, Teil- und Wohnungseigentum.
Was genau steht im Grundbuch?
Im Grundbuch werden mehrere Angaben aufgeführt.
Hierzu zählen Angaben über die Eigentumsverhältnisse sowie Grundpfandrechte. Das sind Grundschulden, Zwangssicherungshypotheken und Hypotheken.
Ebenso werden Angaben über Lasten und Beschränkungen gemacht. In diese Kategorie fallen Wege-, Wohn- und Vorkaufsrechte sowie Vormerkungen und Verfügungsbeschränkungen.
Eine wichtige Ausnahme
Für Auskünfte über Grundstückgrenzen sind die kommunalen Katasterämter zu kontaktieren, nicht das Grundbuchamt.
Einsichtnahme ins Grundbuch
Einsicht wird über den Grundbuchausdruck gewährt. Bundesweit ist es möglich, auf elektronischem Wege das Grundbuch einzusehen.
Für alle Eintragungen, die im Grundbuch vorgenommen werden, gilt das Prinzip des öffentlichen Glaubens. Das bedeutet, dass alle Bürger ohne Zweifel von der Korrektheit der Informationen des Grundbuchamtes ausgehen können.
- Mit unserem kostenlosen Kreditrechner ermitteln Sie schnell und unkompliziert Immobilienkredit Angebote.
Die Höhe der Kosten
Die Kosten für den Auszug liegen zwischen 10 und 20 Euro.
Den Ausdruck können Sie schriftlich, per Fax oder persönlich im Grundbuchamt beantragen.
Voraussetzungen für die Einsicht in das Grundbuch
Liegt ein berechtigtes Interesse vor, kann beim Grundbuchamt Einsicht in das Grundbuch genommen werden. Ein berechtigtes Interesse liegt stets dann vor, wenn man ein eingetragenes Recht im Grundbuch vorweisen kann.
Gültige Grundbuchrechte sind zum Beispiel:
- Eigentumsrechte
- Hypothek
- Wegerechte oder Kanalleitungsrechte
Eintragungen und Löschungen
Das Grundbuchamt vollzieht auch Eintragungen und Löschungen im Grundbuch. Dazu muss man stets eine Notarin oder einen Notar aufsuchen.
Als Grund dafür wird genannt, dass jede Eintragung und jede Löschung eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärung von Eigentümern oder Inhabern, deren Rechte durch die Löschung oder Eintragung tangiert werden, voraussetzt.
In manchen Ausnahmefällen kann eine Eintragung auch ohne notarielle Beteiligung ergehen. Diese Ausnahmen sind zwei Grundbuchberichtigungen:
- die Korrektur aufgrund einer Erbfolge, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbschein vorliegt
- die Richtigstellung, weil ein Recht nicht mehr gilt (ggf. unter Vorlage einer Sterbeurkunde der oder des Berechtigten)
Postanschrift
Grundbuchamt Meinerzhagen
Gerichtsstraße 14
58540 Meinerzhagen
Postfach
Postfach 11 61
58527 Meinerzhagen
- Telefon: 02354 9231-0
- Telefax: 02354 923110
- E-Mail: poststelle@ag-meinerzhagen.nrw.de
- Internet: http://www.ag-meinerzhagen.nrw.de
Quellen
Gesetze im Internet: Grundbuchordnung »
Grundbuchordnung § 1 »
NRW-Justiz: Internet-Grundbucheinsicht »