Das Grundbuchamt Rathenow ist für alle Rechtsverhältnisse an Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten zuständig.

Einsicht in das Grundbuch kann das Grundbuchamt erlauben, wenn ein berechtigtes Interesse festgestellt wurde.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch gehört zu den amtlichen Registern. Im Grundbuch werden Grundstücke und sogenannte grundstücksgleiche Rechte eingetragen.

Teil- und Wohnungseigentum und Erbbaurechte zählen zum Beispiel zu den sogenannten grundstücksgleichen Rechten.

Was steht im Grundbuch?

Das Grundbuch enthält diverse Informationen.

Dazu gehören Daten über die Eigentümerin oder den Eigentümer sowie Grundpfandrechte, ergo Grundschulden, Zwangssicherungshypotheken, Hypotheken.

Weiterhin werden Informationen über Lasten und Beschränkungen erteilt. In diese Kategorie fallen Wege-, Wohn- und Vorkaufsrechte sowie Vormerkungen und Verfügungsbeschränkungen.

Eine wichtige Ausnahme

Für Auskünfte über Grundstückgrenzen sind die kommunalen Katasterämter zu kontaktieren, nicht das Grundbuchamt.

Über die Grundbucheinsicht

Mit dem Grundbuchausdruck kann man in das Grundbuch einsehen. Jedes Bundesland bietet die Möglichkeit, elektronisch Einsicht in das Grundbuch zu nehmen.

Das Prinzip des öffentlichen Glaubens gilt für alle Eintragungen im Grundbuch. Ergo kann jeder Bürger auf die Richtigkeit der Eintragungen im Grundbuchamt vertrauen.

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Die Höhe der Kosten

Ein Grundbuchausdruck kostet zwischen 10 und 20 Euro.

Den Ausdruck können Sie schriftlich, per Fax oder persönlich im Grundbuchamt beantragen.

Wer gewährt wann Einsicht ins Grundbuch?

Das Grundbuchamt gibt bei berechtigtem Interesse Einblick in das Grundbuch. Wer über ein eingetragenes Recht im Grundbuch verfügt, hat ein berechtigtes Interesse.

Gültige Grundbuchrechte sind etwa:

Eintragungen und Löschungen

Wer Einträge oder Löschungen aus dem Grundbuch realisieren möchte, muss sich an das Grundbuchamt wenden. Generell bedarf es für Eintragungen und Löschungen die Einbindung einer Notarin oder eines Notars.

Als Grund dafür wird angegeben, dass jede Eintragung und jede Löschung eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärung von Eigentümern oder Inhabern, deren Rechte durch die Löschung oder Eintragung tangiert werden, voraussetzt.

Jedoch gibt es Ausnahmen, wenn auch nur wenige, die ohne Notarin und ohne Notar eingetragen werden können. Diese Ausnahmen sind zwei Grundbuchberichtigungen:

Anschrift

Grundbuchamt Rathenow
Bahnhofstraße 19
14712 Rathenow

Postfach

Bahnhofstraße 19
14712 Rathenow


Quellen

NRW-Justiz: Grundbuch »
Gesetze im Internet: Grundbuchordnung »