Das Grundbuchamt in Sonthofen regelt alle Rechtsangelegenheiten, die Grundstücke, das Wohneigentum oder Erbbaurechte mit einschließen.

Liegt ein berechtigtes Interesse vor, kann beim Grundbuchamt Einsicht in das Grundbuch genommen werden.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch wird den amtlichen Registern zugeordnet. Im Grundbuch werden Grundstücke und sogenannte grundstücksgleiche Rechte notiert.

Grundstücksgleiche Rechte sind zum Beispiel Erbbaurechte, Teil- und Wohnungseigentum.

Was genau steht im Grundbuch?

Ein Grundbuch zählt ausgewählte Angaben auf.

Dazu gehören Informationen über die Eigentümerin oder den Eigentümer sowie Grundpfandrechte, ergo Grundschulden, Zwangssicherungshypotheken, Hypotheken.

Weiters werden Informationen über Lasten und Beschränkungen erteilt. In diese Kategorie fallen Wege-, Wohn- und Vorkaufsrechte sowie Vormerkungen und Verfügungsbeschränkungen.

Die relevante Ausnahme

Das Grundbuchamt gibt keine Auskünfte über Grundstücksgrenzen, hierfür sind die kommunalen Katasterämter verantwortlich.

Einsichtnahme ins Grundbuch

Einsicht wird über den Grundbuchausdruck gewährt. Bundesweit ist es möglich, auf elektronischem Wege das Grundbuch einzusehen.

Für sämtliche Eintragungen, die im Grundbuch vorgenommen werden, gilt das Prinzip des öffentlichen Glaubens. Dadurch kann jeder Bürger auf die Richtigkeit der Eintragungen im Grundbuchamt vertrauen.

schnell & einfach geschützte Daten

Kosten und Gebühren

Ein Grundbuchausdruck kostet zwischen 10 und 20 Euro.

Den Ausdruck können Sie schriftlich, per Fax oder persönlich im Grundbuchamt anfordern.

Wer darf Einsicht ins Grundbuch erhalten?

Das Grundbuchamt gibt bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Grundbuch. Wer über ein eingetragenes Recht im Grundbuch verfügt, hat ein berechtigtes Interesse.

Gültige Grundbuchrechte sind etwa:

Eintragungen und Löschungen

Das Grundbuchamt vollzieht ebenso Eintragungen und Löschungen im Grundbuch. Dafür ist generell eine Notarin bzw. ein Notar aufzusuchen.

Generell ist für eine Eintragung oder eine Löschung eine öffentlich beurkundete oder beglaubigte Erklärung (Auflassung oder Bewilligung) der Eigentümerin oder des Eigentümers erforderlich.

In wenigen Ausnahmefällen kann eine Eintragung auch ohne notarielle Beteiligung geschehen. Diese Ausnahmen sind zwei Grundbuchberichtigungen:

Anschrift

Grundbuchamt Sonthofen
Prinz-Luitpold-Straße 2
87527 Sonthofen

Postfach

Prinz-Luitpold-Straße 2
87527 Sonthofen


Quellen

NRW-Justiz: Grundbuch »
Gesetze im Internet: Grundbuchordnung »