Jegliche Rechtsverhältnisse an Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten regelt das Grundbuchamt Wolfenbüttel.

Das Grundbuchamt gewährt bei berechtigtem Interesse Einblick in das Grundbuch.

Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein amtliches Register. Einzutragen ins Grundbuch sind Grundstücke ebenso wie die sogenannten grundstücksgleichen Rechte.

Teil- und Wohnungseigentum und Erbbaurechte zählen etwa zu den sogenannten grundstücksgleichen Rechten.

Was genau steht im Grundbuch?

Das Grundbuch enthält diverse Informationen.

Hierzu zählen Informationen über die Eigentumsverhältnisse sowie Grundpfandrechte. Das sind Grundschulden, Zwangssicherungshypotheken und Hypotheken.

Darüber hinaus werden Informationen über Lasten und Beschränkungen erteilt. In diese Kategorie fallen Wege-, Wohn- und Vorkaufsrechte sowie Vormerkungen und Verfügungsbeschränkungen.

Eine wichtige Ausnahme

Möchte man eine Auskunft über Grundstücksgrenzen erhalten, ist nicht das Grundbuchamt, sondern das kommunale Katasteramt der rechtmäßige Ansprechpartner.

Einsichtnahme ins Grundbuch

Mit einem Grundbuchausdruck kann man in das Grundbuch einsehen. Die Einsicht in das Grundbuch ist in jedem Bundesland auf elektronischem Weg möglich.

Für alle Eintragungen, die im Grundbuch vorgenommen werden, gilt das Prinzip des öffentlichen Glaubens. Das bedeutet: Jeder kann die Korrektheit sämtlicher Eintragungen voraussetzen.

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Welche Kosten fallen an?

Für den Grundbuchausdruck wird eine Gebühr in Höhe von 10 bis 20 Euro erhoben.

Den Ausdruck können Sie schriftlich, per Fax oder persönlich im Grundbuchamt anfordern.

Wer darf Einsicht ins Grundbuch erhalten?

Einsicht in das Grundbuch kann das Grundbuchamt möglich machen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt stets dann vor, wenn man ein eingetragenes Recht im Grundbuch nachweisen kann.

Zu diesen eingetragenen Rechten gehören:

Löschungen und Eintragungen

Wer Einträge oder Löschungen aus dem Grundbuch vornehmen möchte, muss sich an das Grundbuchamt wenden. Dazu muss man immer eine Notarin oder einen Notar aufsuchen.

Als Grund dafür wird genannt, dass jede Eintragung und jede Löschung eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärung von Eigentümern oder Inhabern, deren Rechte durch die Löschung oder Eintragung tangiert werden, voraussetzt.

In wenigen Ausnahmefällen kann eine Eintragung auch ohne notarielle Beteiligung ergehen. Als Ausnahmen gelten zwei Grundbuchkorrekturen:

Anschrift

Grundbuchamt Wolfenbüttel
Rosenwall 1 a
38300 Wolfenbüttel

Postfach

Rosenwall 1 a
38300 Wolfenbüttel


Quellen

NRW-Justiz: Internet-Grundbucheinsicht »
Grundbuchordnung § 1 »