Hauskredit

DSVGO

sichere Serververbindung

Bausparkassen sind nach § 5 des Bausparkassengesetzes dazu verpflichtet, allgemeine Bedingungen für Bausparverträge, die sogenannten ABB, zugrunde zu legen.

Die ABB werden nach § 305 des BGBs geregelt und in den Vertrag miteinbezogen, die den gesetzlichen Rahmen des Vertrags, aber nicht die monetären Bedingungen regeln.

Mit Hilfe eines Bausparvertrags können Bauherren und Immobilienkäufer Eigenkapital ansparen und zugleich eine Zusicherung für eine Baufinanzierung mit einem guten Zinssatz erlangen.

ABB und die Baufinanzierung

Wie andere Verträge ist natürlich auch der Bausparvertrag an bestimmte allgemeine Bedingungen geknüpft, die die rechtliche Grundlage für den Vertragsabschluss bilden und nicht notwendigerweise mit den anderen Bedingungen des Vertrags wie der Höhe der anzusparenden Summe und der Höhe des im Anschluss gewählten Darlehens zu tun haben.

Was regeln Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB)?

Bausparverträge sind gegenseitige Verträge und werden stets zwischen zwei Parteien vereinbart.

Die Vorschriften des allgemeinen Teils des BGB über das Zustandekommen von Verträgen greifen somit natürlich auch beim Abschluss eines Bausparvertrags. Doch wären für einen solchen Vertrag die Vorschriften des Schuldrechts allein nicht ausreichend.

Um auch für Bausparverträge ausreichende Bedingungen zu sichern, bedient man sich hier wie bei Versicherungsverträgen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die ABB, die der Kontrolle des §§ 305 ff BGB unterliegen, sind demnach nur die Bedingungen, die eine bestimmte Bausparkasse ihren Kunden bei Vertragsabschluss regelmäßig vorlegt.

  • Die allgemeinen Bedingungen von Bausparverträgen (ABB) können von Bausparkasse zu Bausparkasse im gesetzlichen Rahmen ganz unterschiedlich ausfallen.

Wie Verbände des Versicherungswesens, haben auch die Verbände der Bausparkassen Musterbedingungen entwickelt. Auf diese Musterbedingungen können die Mitgliedsunternehmen zugreifen und diese als Vorlagen nutzen. Die Musterbedingungen sind jedoch nicht bindend für die Bausparkassen. Für die Praxis ist allein entscheidend, welche allgemeinen Bedingungen die einzelnen Bausparkassen ihren Kunden bei Abschluss eines Vertrags stellt.

Für gewöhnlich regeln die ABB jedoch Punkte wie:

Widerrufssrecht in den ABB

Auch für Bausparverträge gilt natürlich ein Widerrufsrecht. An die auf den Abschluss des Bausparvertrags gerichtete Willenserklärung ist der Bausparer nicht gebunden, wenn er diese innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerruft. Zur Wahrung dieser Frist genügt das rechtzeitige Abschicken dieses Widerrufs.


Quellen

Gesetz über Bausparkassen § 5 Allgemeine Geschäftsgrundsätze, Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge »
Verband der privaten Bausparkassen e.V.: Allgemeine Bausparbedingungen »
Grill, Hannelore: Bankrecht für Auszubildende. Gesetze, Verordnungen, Abkommen »
Lemberg, Jörg / Flick, Katharina: Bausparwissen für Versicherungsvermittler. Für Prüfung und Praxis »