Ein amtlicher Lageplan ist ein offizielles, behördliches Dokument, welches laut geltender Bauordnung fester Bestandteil eines jeden Bauantrags sein muss. Ein amtlicher Lageplan wird entweder durch einen vereidigten Vermessungs-Experten, einen offiziell bestellten Vermessungsingenieur oder von einer Behörde, die gleichrangig zu diesen ist, auf Basis der amtlichen Katasterkarte (auch als Flurkarte bezeichnet) angefertigt.
Inhaltsverzeichnis:
Amtlicher Lageplan
Durch die Angaben in einem amtlichen Lageplan kann das geplante Bauvorhaben besser beurteilt und so eine fundierte Entscheidung getroffen werden, ob das Vorhaben von der zuständigen Behörde genehmigt wird oder nicht. Ein solcher amtlicher Lageplan besteht stets aus einem zeichnerischen und einem schriftlichen Teil. Folgende Dinge werden, neben den Angaben zum geplanten Bauvorhaben insgesamt natürlich, in den jeweiligen Teilen festgehalten:
Schriftlicher Teil | Zeichnerischer Teil (Maßstab 1:500 oder 1:1000) |
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Baugrundstück wird näher beschrieben | Umriss des zu bauenden Gebäudes (Draufsicht) |
Nennung des Bauherrn | Dachform |
Nachbargrundstücke | Dachneigung |
Baulasten | Abstandsflächen |
Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Baumassenzahl | angrenzende Grundstücke und darauf vorhandene Bebauungen |
Amtlicher Lageplan: Wir hoch sind die Kosten?
Ein amtlicher Lageplan wird von der entsprechenden Behörde gegen eine Gebühr ausgestellt und ausgegeben. Die zu leistende Gebühr ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und beträgt in der Regel zwischen 30 und 150 Euro. Werden für den Bauantrag neben einem amtlichen Lageplan weitere Unterlagen wie ein objektbezogener Lageplan, eine Lage- und Höhenprüfung, eine Einmessung des Gebäudes oder eine Feinabsteckung benötigt, liegen die Kosten ungleich höher.
Um die Kosten für einen solchen Lageplan zu erfahren, kann sich der Bauherr an die ausstellende Behörde wenden, die Auskunft darüber erteilt was für ein amtlicher Lageplan benötigt wird und was dieser kostet.
Wozu dient ein amtlicher Lageplan genau?
Wer in Deutschland ein Haus auf einem Grundstück bauen möchte, der benötigt eine Bauerlaubnis durch die zuständige Behörde, dem Bauordnungsamt. Dort muss ein Bauantrag mit allen notwendigen Dokumenten eingereicht werden.
Zu diesen Dokumenten gehört auch ein amtlicher Lageplan. Aus ihm wird ersichtlich, welche Baumaßnahmen geplant sind und ob diese den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
- Dazu wird überprüft, ob die vorgeschriebenen Abstände zu den Grundstücksgrenzen eingehalten werden, ob die Dachform den Vorgaben des Bauamtes für diese Gegend entsprechen, ob vorgegebene Gebäudehöhen eingehalten werden und ähnliches mehr. Sind alle Angaben korrekt und entsprechen den gesetzlichen Regelungen, wird normalerweise die Baugenehmigung erteilt.
Welche Ausführungen eines amtlichen Lageplans gibt es?
Es können unterschiedliche Ausfertigungen für einen solchen Lageplan beantragt werden. Man unterscheidet zwischen den folgenden Varianten:
- Lageplan-Ausschnitt mit Nachbargrundstücken
- Amtlicher Lageplan mit Angaben der Baubehörde
- Amtlicher Lageplan ohne Angaben der Baubehörde
Abhängig vom Bauvorhaben kann die zuständige Behörde bestimmen, welcher amtliche Lageplan für den zu stellenden Bauantrag einzureichen ist.
Quellen
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen: Lageplan »