Benötigt man eine Baufinanzierung, dann muss das Darlehen in der Regel nicht komplett ausgezahlt werden. Das Baugeld wird stattdessen in mehreren Raten bzw. Teilbeträgen benötigt, denn auch die Bauleute werden nicht auf einen Schlag komplett, sondern in mehreren Abschnitten bezahlt.
Für die Bank ist dies problematisch, denn sie gewährt das Baudarlehen zwar komplett, darf die normalen Zinsen aber nur für den Teil der Baufinanzierung berechnen, der bereits ausgezahlt ist. Der Teil, den sie noch zurückbehält, verdient kein Geld.
Auf diese Summe erhebt sie deshalb die Bereitstellungszinsen. Definiert werden diese als die Zinsen, die von einer Bank zwischen der Auszahlungsreife (Kreditgenehmigung) und der tatsächlichen Auszahlung eines Kredits bzw. auf die noch nicht ausgezahlten Teile eines Kredits verlangt werden.
Die Legitimation der Bereitstellungszinsen
Die Banken haben zwei Legitimationen dafür, um auf einen Kredit Bereitstellungszinsen zu erheben:
- Die Bereitschaft der Bank, das Geld zurückzubehalten, obwohl sie dadurch einen Verlust macht, weil sie nicht die normalen Zinsen verlangen darf. Die Bereitstellungszinsen sind daher ein Ausgleich.
- Die Bank kann das zurückbehaltene Geld faktisch auch nicht selbst nutzen, damit es vorhanden ist, wenn es abgerufen wird. Sie hat also keine Möglichkeit, es auf andere Weise gewinnbringend einzusetzen. Ohne die Bereitstellungszinsen nützt das zurückbehaltene Geld niemandem.
Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen?
Die Höhe der Bereitstellungszinsen variiert je nach Anbieter. Durchschnittlich bewegen sich diese zwischen 2,4 und 3,0 Prozent jährlich. Häufig sieht man bei den Offerten für eine Baufinanzierung, wenn der Bereitstellungszins angegeben ist, aber Werte wie 0,2 oder 0,25 Prozent.
In diesem Fall geben die Banken den monatlichen Bereitstellungszins an, was durch praktische Überlegungen begründet wird. Bei einer Baufinanzierung wird in der Regel mehrfach im Jahr Geld abgerufen. Die zusätzlichen Kosten für den Kredit müssen also auch wiederholt neu berechnet werden. Hierbei ist es einfacher, gleich die monatlichen Werte zugrunde zu legen.
Diese zeigen aber auch, welche zusätzliche Belastung die zusätzlichen Zinsen bedeuten können:
- Gesetzt den Fall, der entsprechende Zinssatz für das Darlehen liegt bei 2,4 Prozent jährlich oder 0,2 Prozent monatlich und die nicht abgerufene Kreditsumme liegt bei 100.000 Euro, so verteuern sich die monatlichen Raten um 200 Euro.
Bereitstellungszinsen - Konsequenzen für den Kreditnehmer
Die zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung bereiten dem Kreditnehmer zwei wesentliche Probleme: Zum einen verschleiern sie die wahren Kosten des Darlehens, da sie für ihn nicht transparent sind. Zum anderen verteuern sie den Baukredit, denn es müssen doppelte Zinsen für die Baufinanzierung gezahlt werden.
- Die Bereitstellungszinsen sind nicht transparent, weil sie nicht im Effektivzins angegeben werden müssen. Dies bedeutet, der effektive Jahreszins informiert gar nicht tatsächlich über die wahren Kosten einer Baufinanzierung und erschwert in der Folge auch den Vergleich derartiger Darlehen.
Auch Kreditrechner können bestenfalls Beispiele dafür geben, wie sehr die zusätzlichen Zinsen einen Kredit verteuern würden, da sie nicht berücksichtigen können, wie viel Geld die jeweiligen Darlehensnehmer wann abrufen.
Doppelte Zinsen zahlt der Kreditnehmer deshalb, weil er neben den Bereitstellungszinsen natürlich auch die normalen Zinsen für den bereits abgerufenen Teil der Baufinanzierung zu bezahlen hat. Besonders zu Beginn der Laufzeit können die zusätzlichen Zinsen den Kredit wesentlich teurer als gedacht gestalten.
Die Mehrbelastung durch Bereitstellungszinsen im Überblick
Die Experten der Stiftung Warentest haben ermittelt, um wie viel sich der effektive Jahreszins für eine Baufinanzierung durch die Zinsen für die Bereitstellung verteuert. Als Grundlage dient ein Darlehen mit einer Höhe von 200.000 Euro.
Bereitstellungszinsen | Erhöhung Effektivszins bei Zinsbindung von fünf Jahren | Erhöhung Effektivzins bei Zinsbindung von zehn Jahren | Erhöhung Effektivzins bei Zinsbindung von 15 Jahren |
---|---|---|---|
0,5 | 0,12 | 0,07 | 0,06 |
1,0 | 0,25 | 0,15 | 0,12 |
1,5 | 0,37 | 0,22 | 0,17 |
2,0 | 0,50 | 0,29 | 0,23 |
Fazit: Zu hohe Bereitstellungszinsen vermeiden
Bereitstellungszinsen machen also das Folgende aus:
- Zinsen auf den noch nicht abgerufenen Teil von einem Darlehen
- Durchschnittliche Höhe von 2,4 bis 3,0 Prozent jährlich
- Nicht transparent, da sie nicht im Effektivzins angegeben werden müssen
- Verteuern den Kredit, wegen der doppelten Zinsen
- Schwer zu vergleichen, da sich die Abrufgeschwindigkeit individuell gestaltet
Man sollte deshalb ein Darlehen nehmen, dass so geringe Bereitstellungszinsen wie möglich bietet und diese auch nicht im effektiven Jahreszins versteckt. Zumeist wählt man eine flexible Kreditsumme für die Baufinanzierung, denn die Vorhaben werden fast immer teurer als ursprünglich veranschlagt.
Die Bereitstellungszinsen sollten für die untere Grenze und nicht die obere berechnet werden. Notfalls kann die Differenz nachträglich noch erhoben werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollte der flexible Teil vom Kredit komplett oder in Teilen zu jeder Zeit zurückgegeben werden können, um das weitere Anfallen der Zinsen zu vermeiden.
Quellen
Geyer, Helmut: Kennzahlen für die Bau- und Immobilienwirtschaft »
Balensiefen, Gotthold / Bönker, Christian / Geiger, Norbert / Schaller, Wolfgang: Rechtshandbuch für die Immobilienpraxis »