Hauskredit

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Einen Baukredit aufnehmen und das Eigenheim kaufen – viele Haushalte stellen sich die Abwicklung der Immobiliengeschäfte schnell, einfach und unkompliziert vor. Die Überraschung ist groß, wenn man zum ersten Mal Einblick in die Komplexität des Ganzen hat.

Welche Rolle spielt an dieser Stelle die Beurkundungspflicht? Wo muss der Bauherr in diesem Zusammenhang besonderes Augenmerk an den Tag legen? Eines vorweg: Die Beurkundungspflicht ist für den Besitzwechsel von Grundstücken laut BGB vorgeschrieben.

Immobilienkauf – Wann greift die Beurkundungspflicht?

Eine notarielle Beurkundung ist in Deutschland nur für ausgewählte Rechtsgeschäfte wirklich verbindlich vorgeschrieben. Dazu gehört unter anderem:

Aber auch für Grundstücksgeschäfte hat der Gesetzgeber über das Bürgerliche Gesetzbuch eine entsprechende Regelung zur Beurkundungspflicht getroffen.

  • Nach § 311b Abs. 1 BGB (Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass) ist die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts weitgehend an die Erfüllung der Beurkundungspflicht gebunden.

Beurkundungspflicht erhöht Kapitalbedarf

Eine Bank reicht den Baukredit allgemein nur gegen die Bestellung eines Grundpfandrechts aus. Für diese wird in aller Regel – auch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen – eine notarielle Beurkundung vorgenommen.

Erst wenn der gesamte Prozess abgeschlossen ist, kann die Bank eine Grundschuld eintragen lassen und bei Bedarf daraus ihren Nutzen ziehen. Aus Sicht des Kreditnehmers sorgen die Erfordernisse einer notariellen Beurkundung letztlich dafür, dass der Kapitalbedarfsrahmen steigt.

Die Kosten der Beurkundung

Der Notar kommt der Beurkundungspflicht nicht kostenlos nach, es fallen Gebühren an. Je nach Kaufpreishöhe können die Gebühren, welche der Notar in Rechnung stellt, schnell bei mehr als 1.000 Euro liegen. Neben den über die Gebührenverordnungen geregelten Beträgen kann sich das Notarentgelt durch:

noch einmal deutlich erhöhen. Summiert man als Bauherr alle Gebührenposten, kostet der Notar beim Hauskauf bzw. für die Immobilienfinanzierung schnell 2.000 Euro bis 3.000 Euro. Ein Betrag, der letztlich zwar zu den Nebenkosten für das Projekt Eigenheim gehört – den man als Haushalt aber erst einmal erwirtschaften muss.

Fazit: Die Beurkundungspflicht ist beim Immobilienkauf notwendig und vorgeschrieben. Haushalte sollten sich hier auf jeden Fall mit den Kosten vertraut machen und müssen wissen, dass hier vierstellige Eurobeträge zusammenkommen können.