Bei einem Darlehensvertrag handelt es sich um einen rechtsgültigen Vertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer. Gegenstand eines solchen Vertrages ist eine im Vertrag festgehaltene Geldsumme.
Aufgabe eines Darlehensvertrages ist es, beide Seiten abzusichern, daher werden in einem Darlehensvertrag die wichtigsten Vereinbarungen schriftlich fixiert und durch die Unterschriften beider Parteien bestätigt. Der Vertrag dient normalerweise der direkten Kreditgewährung, es gibt auch Darlehensverträge über eine indirekte Gewährung.
Als gesetzliche Grundlage für einen Darlehensvertrag dient § 488 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Inhaltsverzeichnis:
Der private Darlehensvertrag
Prinzipiell ist es möglich, einen rein privaten Darlehensvertrag abzuschließen. Meist kommt diese Form der Kreditgewährung zwischen Verwandten oder Freunden zustande. Wenn dies der Fall ist, dann sollten verschiedene Dinge beachtet werden, um die Vertragspartner zu schützen:
- schriftliche Ausfertigung des Darlehensvertrages (je ein Exemplar an Darlehensgeber und Darlehensnehmer)
- die Höhe der Darlehenssumme sowie der vereinbarten Zinsen sollte festgehalten werden
- das Festlegen von Sicherheiten ist sinnvoll (z. B. in Form von Abtretungen oder Übereignungen von Sachwerten)
- wichtige Bestandteile wie Darlehenssumme, Laufzeit, Zinssatz, Rückzahlungsweise, Kündigungsmodalitäten sowie Verzugsregelungen sollten im Darlehensvertrag benannt werden
- ein vom Notar beglaubigtes Schuldanerkenntnis über die verliehene Summe ist sinnvoll
Als Darlehensgeber sollte man nur Geld an Verwandte oder Freunde verleihen, welches man tatsächlich (auch über einen längeren Zeitraum hinweg) nicht benötigt.
Muster für einen Darlehensvertrag
Im Bereich privater Darlehen kann ein solcher Vertrag formlos aufgesetzt werden. Dennoch sollte man darauf Wert legen, dass alle wichtigen Vereinbarungen wie Darlehenshöhe, Zinssatz, Vertragslaufzeit, Rückzahlungsmethode, Kündigungsmodalitäten und ähnliche Dinge im Vertrag genannt werden.
Zudem sollten natürlich die Namen und Kontaktdaten der beteiligten Parteien genannt werden. Muster für solche Darlehensverträge werden inzwischen in unterschiedlichsten Varianten im Internet angeboten. Man muss sie lediglich herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.
Für einen Darlehensvertrag zwischen der Bank und einem Darlehensnehmer beispielsweise im Rahmen einer Baufinanzierung hat der Gesetzgeber eigene Rechtsvorschriften erlassen. Vor allem die sogenannte vorvertragliche Informationspflicht von Seiten der Bank im Rahmen von Verbraucherdarlehensverträgen ist hier geregelt.
- Beachtet die Bank die Regelungen zu den vorgeschriebenen Informationspflichten nicht, kann der Darlehensnehmer den Vertrag widerrufen oder gerichtlich anfechten.
- Wer ein zinsloses Darlehen annimmt, muss beachten, dass für dieses unter Umständen eine Schenkungssteuer anfallen kann. Diese Steuer fällt immer dann an, wenn ein Kredit ohne Gegenleistung gewährt wird und kann selbst dann noch greifen, wenn ein niedriger Zinssatz verabredet wurde.