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Das Eigenheimrentengesetz erweitert die Möglichkeiten der Riester-Rente und soll eine private Altersvorsorge für weite Teile der Bevölkerung attraktiver machen. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme einer staatlichen Förderung zu einer privaten bzw. betrieblichen Altersvorsorge.

Seit Juli 2008 ist das Eigenheimrentengesetz in Kraft und auch als Wohn-Riester bekannt. Es wurde als Anreiz geschaffen, sich vermehrt um die Altersvorsorge zu bemühen.

Für das riestergeförderte Wohnen im Alter stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

Förderung durch das Eigenheimrentengesetz

Im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes werden auch Darlehensverträge wie Hauskredite gefördert - vorausgesetzt, diese beinhalten einen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Darlehens bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung.

Weitere Voraussetzung ist die Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf fünf Jahre. Zudem muss die Tilgung des Kredits bis spätestens zur Vollendung des 68. Lebensjahres erfolgt sein.

Das Eigenheimrentengesetz erweitert den Kreis der Förderberechtigten bzw. der Förderkriterien. So sind auch

unmittelbar förderberechtigt.

  • Einen besonderen Anreiz will man für junge Förderberechtige schaffen: Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann mit einer einmalig bis zu 200,- Euro erhöhten Zulage rechnen. Außerdem kann man durch einen frühen Abschluss von einem Riester-Vertrag im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes stärker von den Zinseszinsen profitieren.
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Welche Voraussetzungen gibt es für das Eigenheimrentengesetz?

Zu den wichtigsten Voraussetzungen für das Wohn-Riestern gehören, dass die geförderte Immobilie im Inland gelegen ist und als Hauptwohnsitz der Mittelpunkt der eigenen Lebensführung ist.

Gefördert werden nur selbgenutzte bzw. -bewohnte Immobilien. Bei Mehrfämilienhäusern zum Beispiel wird nur der Teil Riester gefördert, der auch tatsächlich selbst bewohnt wird.

  • Bevor man sich für das Wohn-Riestern entscheidet, sollte man in jedem Fall auch genau Angebote ohne Riester-Förderung prüfen: Diese können im Einzelfall deutlich günstiger ausfallen. Außerdem ist zu beachten, dass es beim Wohn-Riestern eine nachgelagerte Besteuerung gibt. Hier fallen dann Zahlungen an, für die zu diesem Zeitpunkt keine Speisung durch tatsächliche Zahlungseingänge möglich ist, wie bei der Riester-Rente.

Quellen

Fath, Ralf / Urbitsch, Christian: Fath/Urbitsch, Lexikon Altersversorgung 2017. Die Betriebsrente von A-Z. »
Grundmann, Wolfgang / Schüttel, Klaus: Wirtschafts- und Sozialkunde Teil 2. Fälle und offene Aufgaben mit Lösungen. »
Mayer, Günter: Soll ich mein Haus übertragen? Vor- und Nachteile kennen - nicht voreilig handeln. »
Bundesfinanzministerium: Das Eigenheimrentengesetz. »
Deutsche Rentenversicherung: Eigenheimrentengesetz "Wohn-Riester". »