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Vor allem seit dem Einsetzen des Klimawandels und der Verpflichtung zur Reduzierung der Werte des Schadstoffausstoßes ist es ein wichtiges Anliegen der Regierungen, vor allem den Ausstoß von CO2 zu vermindern. Dazu soll der Energieausweis dienen.

Unter diesem, auch als Energiepass bezeichneten Ausweis, verstehen Immobilienexperten ein Dokument, durch welches eine Immobilie vom energetischen Standpunkt aus beurteilt beziehungsweise bewertet. Das ganze Gebäude wird also im Hinblick auf seine Energieeffizienz eingestuft.

Die einzelnen Wohnungen bleiben im Energieausweis unberücksichtigt. Als gesetzliche Grundlage für diesen Ausweis wurde die sogenannte Energieeinsparverordnung (EnEV) geschaffen.

Wozu ein Energieausweis dient

Ein Energieausweis ist in verschiedener Hinsicht wichtig. Er ist beispielsweise bei Immobiliengeschäften für Käufer und Verkäufer ein wichtiges Dokument. Auch für Vermieter und Mieter spielt der Ausweis eine wichtige Rolle.

Energieausweis als Pflicht

Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ist gesetzlich geregelt und existiert seit dem Jahre 2002. Alle Eigentümer von Gebäuden, die nach diesem Zeitpunkt erbaut wurden, benötigen einen Energieausweis.

Sie besteht für jeden, der eine Immobilie besitzt und diese ganz oder in Teilen in irgendeiner Form veräußern möchte (z. B. durch Verkauf, Vermietung, Überlassung durch Leasing oder Verpachtung). Bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Geldbußen, die aber in der Praxis sehr selten angewendet werden.

Besonders gewerblich genutzte Gebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche wie Kaufhäuser haben zudem seit 2015 die Pflicht, den Energieausweis gut sichtbar auszuhängen und so für Außenstehende (z. B. Kunden) einsehbar zu machen.

Der Energieausweis und geltende Ausnahmen

Wie in allen Bereichen des Lebens, so gibt es auch bezüglich dem Energieausweis Ausnahmen. Von der Pflicht, einen Energieausweis zu besitzen sind lediglich Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² sowie Baudenkmäler.

  • Wer sich unsicher ist, ob er für seine Immobilie einen Energieausweis benötigt oder nicht, der kann sich bei der zuständigen Behörde darüber informieren. Für Gebäude, die als Nichtwohngebäude ausgewiesen sind, gelten andere Regeln. Für sie gibt es verschiedene Ausweisarten, zwischen denen man wählen kann.

Einen Energieausweis erstellen

Um einen solchen Ausweis zu erhalten, kann der Eigentümer ein der folgenden Personen mit der Erstellung beauftragen.

Es wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben, wer zur Erstellung berechtigt ist, nämlich:

Der Energieausweis wird also nicht von einer Baubehörde ausgestellt, sondern von zugelassenen oder staatlich geprüften Personen mit der entsprechenden Ausbildung beziehungsweise Zusatzqualifikation. Man findet berechtige Personen z. B. in der Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme oder in der Datenbank für Experten, die von der dena (Deutsche Energie-Agentur) erstellt wurde.

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Energieausweis online erstellen

Viele Immobilieneigentümer empfinden es als große Erleichterung, dass sie ihren Energieausweis online erstellen können.

Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter, über die man den Energiepass schnell und ohne großen Aufwand erhält. Dazu muss man in die zur Verfügung stehenden Online-Formulare lediglich die notwendigen Angaben einzutragen.

Dazu gehören:

Auf Basis dieser Angaben erstellt dann der Anbieter eine energetische Bewertung für die Immobilie und stellt den Energieausweis für den Eigentümer aus. Dieser wird ihm in der Regel einfach per Mail als ausdruckbare pdf-Datei zugesandt.

  • Eine wichtige Unterscheidung ist die zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis wird bei der Veräußerung von energetisch nicht modernisierten Gebäuden mit maximal 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde.

Der Energieausweis und seine Kosten

Die Kosten für eine solchen Ausweis unterscheiden sich und sind vor allem abhängig davon, welche Art von Ausweis benötigt wird. Es wird unterschieden zwischen einem Energieverbrauchsausweis (auch unter der Bezeichnung verbrauchsorientierter Energieausweis bekannt) und einem Energiebedarfsausweis (auch als bedarfsgerechter Energieausweis bezeichnet) der hauptsächlich für Neubauten erforderlich ist.

Für einen Energieverbrauchsausweis werden normalerweise zwischen 50 und 100 Euro fällig. Der Energiebedarfsausweis hingegen kann mit 300 bis 500 Euro zu Buche schlagen. Der höhere Preis ist dem Mehraufwand aufgrund nicht vorhandener Altdaten zu Vergleichszwecken geschuldet.

Im Energieausweis angegebene Werte

Die Angaben zur Energieeffizienz eines Gebäudes ähnelt denen für Kühlschränke. Der Energieausweis teilt die Gebäude, je nach den angegebenen Werten in die Klassen A+ bis H ein. Der zugrundeliegende Wert für die höchste Effizienzklasse A+ ist mit < 30 kWh/m² angegeben. Die Effizienzklasse H gilt für Gebäudemit Werten von < 250 kWh/m².

Diese Werte und Klassen gelten für alle Energieausweise, die seit Mai 2014 ausgestellt werden. Vorher wurde mit einer Farbskala gearbeitet. Bei dieser Grün/Rot-Skala bedeutet Rot einen hohen Energieverbrauch. Grün hingegen signalisiert eine hohe Energieeffizienz beim Verbrauch. Mittels einer weiteren Skala kann man Vergleichswerte für Gebäude sehen, die mit Öl oder Gas betrieben werden (also durch fossile Brennstoffe).


Quellen

Energieeinsparverordnung (EnEV) »
Energieeinsparverordnung (EnEV) § 16 Abs. 2 »
Energieeinsparverordnung (EnEV) § 21 »
Weglage, Andreas / Gramlich, Thomas / Pauls, Bernd / Pauls, Stefan / Schmelich, Ralf / Jasef, Tobias: Energieausweis - Das große Kompendium: Grundlagen - Erstellung - Haftung »
Brunner, Christian: Auswirkungen Des Energieausweises Auf Die Immobilienbewertung »