Die Fertigstellungsbürgschaft wird auch Vertragserfüllungsbürgschaft genannt. Auch private Bauherren können sich gegen die Insolvenz beauftragter Firmen absichern. Durch eine Bürgschaft wird der Abschluss eines Bauvorhabens garantiert.
Das Bauunternehmen muss dem Bauherrn einen Bürgen vorschlagen, worauf der Bauherr auch die Kosten für die Bürgschaft übernehmen muss.
Definition der Fertigstellungsbürgschaft
Unter einer Fertigstellungsbürgschaft versteht man eine dritte Partei, welche sich verbürgt, alle Kosten bis zur Fertigstellung eines Bauvorhabens zu übernehmen, falls die Baufirma aus irgendwelchen Gründen nicht fähig sein sollte, ein begonnenes Bauwerk fertigzustellen.
Normalerweise übernehmen Banken oder Versicherungen, mit denen das Bauunternehmen geschäftlich zu tun hat, eine solche Bürgschaft. Muss die Baufirma dann beispielsweise Insolvenz anmelden, springen die Bürgen mit finanziellen Mitteln ein, um den Bau einer Immobilie abzuschließen.
Diese Form der Bürgschaft beinhaltet die Kosten für:
- Bauausführung
- Überzahlungen
- Schadenersatz
- Gewährleistung.
Es werden also alle Verpflichtungen, die der Auftragnehmer (Bauunternehmen) durch Vertrag mit dem Auftraggeber (Bauherr) ausführen sollte, durch die Bürgen abgesichert.
Es existieren zwar noch Baugewährleistungs- bzw. Baufertigstellungsversicherungen, allerdings greifen diese ausschließlich bei einer Insolvenz. Die sicherste Form, sein Bauvorhaben, das meist durch einen kostspieligen Hauskredit oder ein Darlehen finanziert wird und hohe Belastungen mit sich bringt, abzusichern, ist die Fertigstellungsbürgschaft.
Fertigstellungsbürgschaft - Vorteile für Bauherr, Baufirmen und Bürgen
Der Bauherr kann sein Risiko, beispielsweise durch eine Insolvenz des von ihm beauftragten Bauunternehmens, in finanzielle Nöte zu geraten, durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft deutlich reduzieren.
Allerdings trägt der Bürge meist nur etwa 20 Prozent der Bausumme und nicht den gesamten, noch ausstehenden Betrag. Außerdem ist eine solche Fertigstellungsbürgschaft fast immer zeitlich begrenzt, deckt also nur einen Teil der Gesamtbauzeit ab.
- Eine Fertigstellungsbürgschaft wird bei Kreditinstituten als Avalkredit bezeichnet. Bei Versicherungen heißt diese Form der Bürgschaft meist Kautionsversicherung.
Eine weitere Sicherheit ist der so genannte Sicherheitseinbehalt (dieser sichert die vertraglich vereinbarte Erbringung einer Leistung sowie die Mängelansprüche des Bauherrn ab), der bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft vereinbart werden kann.
Fertigstellungsbürgschaft - wer muss was tun?
Tatsächlich ist es nicht Aufgabe des Bauherrn, eine solche Bürgschaft in die Wege zu leiten. Das Bauunternehmen ist verpflichtet, für das jeweilige Bauvorhaben einen Bürgen zu besorgen und dem Bauherrn vorzuschlagen. Liegt sie vor, sollte der Bauherr unbedingt die Inhalte prüfen bzw. prüfen lassen. Wichtig ist hier hauptsächlich, ob sämtliche Sicherungsfälle, die die Bürgschaft wirksam werden lassen, detailliert festgelegt und niedergeschrieben wurden.
Ist ein Bauunternehmen nicht in der Lage, eine Bank oder Versicherung für eine Fertigstellungsbürgschaft zu gewinnen, könnte die Ursache mangelnde Bonität der Bauunternehmens sein. Hier wäre zumindest Vorsicht geboten. Die Kosten für eine Fertigstellungsbürgschaft trägt immer der Bauherr selbst.
Quellen
Hein, Bettina: Der sichere Weg zum eigenen Haus: Wie Sie Fehler beim Hausbau vermeiden und frühzeitig Risiken erkennen »
Geyer, Helmut: Die passende Immobilie: Insidertipps für Auswahl und Kauf »
Blankenstein, Alexander C.: Lexikon Wohnungseigentum »
Büchs, Andreas: Das VOB-Baustellenhandbuch: 7. aktualisierte Auflage nach VOB 2016 »