Hauskredit

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Unter Geldbeschaffungskosten versteht man alle Kosten, die durch die Bemühungen Dritter entstehen, Finanzierungsmittel zu beschaffen. Sie werden meist mit den Finanzierungskosten gleichgesetzt.
In Bezug auf einen Hauskredit oder ein Hypothekendarlehen fließen alle Tätigkeiten des Kreditgebers in die Geldbeschaffungskosten mit ein, die dazu dienen, einen Darlehensvertrag zum Abschluss zu bringen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Geldbeschaffungskosten
  2. Geldbeschaffungskosten in der Steuererklärung
  3. Geldbeschaffungskosten absetzen Anlage V

Geldbeschaffungskosten

Zu den wichtigsten Geldbeschaffungskosten durch einen Hauskauf oder die Aufnahme eines Immobilienkredits, gehören folgende Posten. Viele Posten der Geldbeschaffungskosten lassen sich von der Steuer absetzen:

  • Kosten, die von der Bank erhoben werden (z. B. für Kreditgeschäfte)
  • Grundbuchgebühren (Z. B. für die Eintragung einer Grundschuld)
  • Bearbeitungskosten
  • Vermittlerprovisionen
  • Gutachterkosten
  • Notargebühren
  • Wird eine Immobilie vermietet, können Kreditzinsen als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Auch weitere Geldbeschaffungskosten sind steuerlich abzugsfähig.
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Geldbeschaffungskosten in der Steuererklärung

Da die Bank die Geldbeschaffungskosten zurückfordert bzw. gleich einbehält, gehen sie ausschließlich zu Lasten des Kreditnehmers, wodurch ihm nicht nur die Kosten für einen Baukredit bzw. ein Darlehen entstehen, sondern sich seine finanzielle Belastung zusätzlich noch einmal erhöht.

  • Aber auch Notargebühren, Kosten für Gutachter oder Maklerprovisionen gehören zu den Geldbeschaffungskosten und werden normalerweise als Teil der Kaufnebenkosten verstanden. Für diese muss ebenfalls der Eigentümer einer Wohnimmobilie aufkommen.

Solche Kosten können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden. Dient der Kauf einer Immobilie der Vermietung und wird teilweise durch einen Baukredit oder ein Darlehen finanziert, so gelten die Kreditzinsen als abzugsfähige Kosten und können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Eine weitere Bedingung dafür ist, dass der Kreditnehmer das Geld ausschließlich für die Immobilie verwendet.

Geldbeschaffungskosten absetzen in der Steuererklärung Anlage V

Bei der Steuererklärung lassen sich unter den Werbungskosten und in Anlage V einige der Geldbeschaffungskosten absetzen. Dazu gehören:

  • Wer eine Immobilie dagegen mit einem Kredit erwirbt, um sie ausschließlich selbst zu nutzen, kann die Zinsen nicht steuerlich absetzen und trägt die Last dieser Geldbeschaffungskosten selbst. In diesem Fall zählen sie zu den Ausgaben für private Lebensführung.

Geldbeschaffungskosten und wie man sie begleicht

Viele der Geldbeschaffungskosten zählen ja zu den Kaufnebenkosten. Diese wiederum werden in der Regel durch den Einsatz von Eigenkapital beglichen. Je mehr eigenes Kapital ein Käufer oder Erbauer einer Immobilie besitzt, umso geringer ist letztlich seine Belastung. Dies ergibt sich daraus, dass bei mehr Eigenkapital die notwendige Kreditsumme nicht so hoch angesetzt werden muss.

Müssten diese Kosten durch den Kredit finanziert werden, fielen durch die höhere Summe automatisch mehr Zinsen an, was wiederum die monatliche Belastung für den Kreditnehmer steigern würde. Mit genügend Eigenkapital hingegen können alle Geldbeschaffungskosten (also auch die Kaufnebenkosten) aus eigenen Mitteln gezahlt werden.


Quellen

Werbungskosten bei der Vermietung als Gesetz: EStG Einkommensteuergesetz >>