Jedes Jahr ziehen deutschlandweit tausende Haushalte ins Eigenheim um.
Niedrige Zinsen sorgen dafür, dass Familien die eigenen vier Wände in greifbare Nähe rücken sehen.
Wo der Kaufvertrag übereilt unterzeichnet wird, droht allerdings eine böse Überraschung.
Der Grund: Haushalte setzen aus Unwissenheit den Kapitalbedarf für ihren Baukredit zu niedrig an.
Gerade die Kaufnebenkosten – wie die Grunderwerbsteuer – werden so zu schwerem Ballast.
Was sollten Bauherren und Immobilienkäufer hier unbedingt berücksichtigten?
Kaufnebenkosten beim Baukredit: Notar, Grunderwerbsteuer
Wer in Deutschland Grundeigentum erwerben will, kommt an gewissen Sachverhalten nicht vorbei.
Grund: Hierzulande sind nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine notarielle Beurkundung sowie der Grundbucheintrag für den Eigentümerwechsel erforderlich. Beides – also die Arbeit des Notars und der Eintrag ins Grundbuch – belasten die Haushaltskasse.
- Als Grundstück im Rahmen des Grunderwerbsteuergesetzes gelten übrigens auch Erbbaurechte.
Gleichzeitig fällt auf das Rechtsgeschäft des Grundstücks-/Immobilienkaufs die Grunderwerbsteuer an. Hierbei handelt es sich um eine Steuer, welche auf Länderebene erhoben wird.
Der Steuersatz liegt – je nach Bundesland – zwischen 3,5 Prozent bis 6,5 Prozent. Der niedrige Steuersatz für die Grunderwerbsteuer ist inzwischen kaum noch anzutreffen. Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer wird allgemein der Kaufpreis herangezogen.
- In Sachsen-Anhalt wird ein Immobilienkauf über 150.000 Euro getätigt. Die Grunderwerbsteuer liegt seit März 2012 bei fünf Prozent. Damit fallen allein 7.500 Euro zusätzlich zum Kaufpreis nur für die Steuerzahlung an.
Grunderwerbsteuer in die Planungen einbeziehen
Das einfache Beispiel verdeutlicht, wie gravierend die Steuer für den Grunderwerb beim Immobilienkauf ins Gewicht fallen kann. Potenzielle Eigenheimbesitzer sind daher gut beraten, diesen Aspekt in ihre Planungen zum Baukredit einzubeziehen.
Denn die Abgabe kann nach Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) relativ zügig fällig werden. § 15 GrEStG sieht die Zahlung der Steuerschuld binnen vier Wochen nach Bekanntgabe der Steuerschuld vor.
- Der getrennte Erwerb von Grundstück und Immobilie erscheint auf den ersten Blick als Steuersparmodell. Als Käufer sollte man sich aber nicht zu sicher fühlen. Wie Praxisbeispiele zeigen, prüfen die Steuerbehörden teils sehr genau, wie eng beide Verträge miteinander verbunden sind. Sofern das Finanzamt hier einen konkreten Zusammenhang herstellt, wird es in puncto Steuerschuld schnell deutlich teurer – da als Bemessungsgrundlage plötzlich beide Vertragswerte herangezogen werden.