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Ein Grundstück ist eine wertvolle Geldanlage. Je beliebter der Ort, desto teurer kann man es verkaufen beziehungsweise desto mehr Geld muss man zahlen, wenn man es kaufen möchte.

Das Pachten, der Kauf oder der Verkauf eines Grundstücks stellt ein Rechtsgeschäft dar, welches in einem entsprechenden Vertrag schriftlich fixiert werden muss. Die rechtliche Grundlage für solche Geschäfte bildet § 311b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Grundstück kaufen

Die meisten möchten ein Grundstück kaufen, um auf diesem ein Eigenheim zu errichten. Allerdings kann man auch ein Grundstück erwerben, um es unbebaut zu lassen und zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend wieder zu veräußern. Allerdings sollte hier die Grenze zur als unlauter bezeichneten Bodenspekulation berücksichtigt werden.

Wer ein Grundstück benötigt, um darauf zu bauen, der muss verschiedene Dinge beachten. Das Grundstück sollte tatsächlich als Baugrundstück ausgeschrieben sein. Zudem ist es von Vorteil, wenn es bereits vollständig erschlossen wäre. Das bedeutet, dass alle Tätigkeiten ausgeführt sind, durch die das Grundstück an folgende Systeme angeschlossen ist:

  • Verkehrswege (Straßen)
  • Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Heizung, Telekommunikation)
  • Entsorgungsleitungen (Abwasser, Kanalisation)

Für den Preis wird vor allem die Lage und die Größe relevant sein. Je besser die infrastrukturelle Anbindung und je mehr Quadratmeter das Haus besitzt, desto teurer wird es vermutlich sein. Hinzu kommen weitere Faktoren wie beispielsweise die Bodenbeschaffenheit, der Grad des Gefälles und ähnliches.

Ebenfalls für die Höhe des Preises interessant sind auf dem Grundstück ruhende, private oder öffentliche Baulasten sowie angeordnete Baubeschränkungen oder Grundpfandrechte.

Hat man passenden Grund gefunden, gilt es, die Finanzierung zu klären und eventuell eine Baufinanzierung mittels eines Darlehens in die Wege zu leiten. Ist auch dies erfolgreich geschehen, kann man mit dem bisherigen Eigentümer verhandeln und alle Vereinbarungen im Grundstückskaufvertrag festhalten. Nach der notariell beurkundeten Unterzeichnung erlangt der Kaufvertrag Rechtskraft.

Grundstück pachten

Man muss Grund und Boden nicht unbedingt kaufen. Vor allem, wenn sich darauf bereits ein Gebäude befindet, kann man ein solches Grundstück auch pachten. Dies bedeutet etwas anderes als es zu mieten. Während man beim Mietvertrag lediglich das Recht zur Nutzung der Mietsache erhält, darf man beim Pachten auch wirtschaftlichen Nutzen für sich reklamieren.

  • Als Beispiel kann hier ein mit einem Wohnhaus bebautes und mit Obstbäumen bepflanztes Areal dienen. Mietet man es, darf man das Grundstück nutzen, um beispielsweise im Haus einen Urlaub zu verbringen. Pachtet man es aber, dann darf man das Obst der Bäume verkaufen und das Haus an Gäste vermieten. So zieht man als Pächter wirtschaftlichen Nutzen aus dem Haus und den Bäumen.

Ebenso kann man ein unbebautes Grundstück pachten, um sozusagen auf fremdem Grund und Boden ein Eigenheim zu errichten. In diesem Fall ist es sinnvoll, mit dem Verpächter ein Vorkaufsrecht auszuhandeln. Erwirbt man zu einem späteren Zeitpunkt das Grundstück, kann die bis dahin gezahlte Pacht auf den Kaufpreis angerechnet werden.

Grundstück verkaufen

Der Verkauf eines Grundstücks funktioniert in weiten Teilen so, wie auch der Kauf. Ein Unterschied besteht darin, dass man als Verkäufer den Verkehrswert seines Eigentums kennen sollte, um einen entsprechenden Angebotspreis zu nennen. Das Vertragswerk ist mit dem eines Kaufes identisch und auch die notarielle Beurkundung ist verpflichtend vorgeschrieben.

Um die ganze Arbeit bezüglich des Verkaufs nicht selbst übernehmen zu müssen, sollte man einen Immobilienmakler beauftragen. Er kann den Wert des Grundstücks ermitteln, alle Unterlagen vorbereiten, das Grundstück auf den Markt bringen und die Verhandlungen mit Kaufinteressenten führen. Dafür muss man ihm allerdings eine Provision zahlen, deren Höhe sich meist am Wert des Verkaufsobjektes orientiert.


Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 311b »
Mannek, Wilfried: So viel ist Ihr Haus wert: Der richtige Verkehrswert bei Kauf, Verkauf, Steuern, Erbschaft »