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Mit dem Begriff Hausgeld wird eine monatliche Zahlung des Wohnungseigentümers an den jeweiligen Hausverwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft bezeichnet.
Diese Zahlung ist nach § 16 Abs. 2 ff Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für jeden Eigentümer einer Wohnimmobilie verpflichtend und soll die anfallenden Betriebskosten decken.
Das Hausgeld wird jedes Jahr neu auf der Grundlage des zu erstellenden Wirtschaftsplanes für das Gemeinschaftseigentum errechnet.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Hausgeld Kosten im Überblick
  2. Hausgeld Berechnung
  3. Hausgeld bei Hauskauf

Welche Kosten werden durch das Hausgeld beglichen?

Das von allen Wohnungseigentümern monatlich zu zahlende Geld - Hausgeld genannt - wird zur Bezahlung verschiedener, anfallender Kosten genutzt. Zu diesen Kosten gehören unter anderem:

Zu den Betriebskosten zählen vor allem Ausgaben für Hausmeister, Heizkosten, Wasser bzw. Abwasser, Strom, Reinigung, Aufzugswartung, Abfallentsorgung sowie Wohngebäudeversicherung. Diese Kosten können auch auf die Mieter umgelegt werden und erscheinen dann in deren Nebenkostenabrechnung.

Durch das Hausgeld wird also einerseits sichergestellt, dass der laufende Betrieb im Haus gewährleistet ist und andererseits eine Rücklage vorhanden ist, falls größere Baumaßnahmen notwendig werden.

Wie wird das Hausgeld berechnet?

Wer wie viel Hausgeld zu zahlen hat, ist grundsätzlich in § 16 Wohneigentumsgesetz (WEG) geregelt. Für die genaue Berechnung wird ein Verteilungsschlüssel genutzt, der angibt, wie die anfallenden Kosten der Eigentümergemeinschaft auf die einzelnen Eigentümer aufzuteilen sind. Als Basis wird hier der Miteigentumsanteil (MEA) genommen.

  • Bei den Warmwasser- und Heizkosten wird der zu zahlende Anteil nach der Heizkostenverordnung berechnet.

Normalerweise errechnet sich die Höhe mithilfe der Quadratmeterzahl der Wohnung. In sehr teuren Wohnlagen können die Preise dementsprechend höher ausfallen.

Hausgeld beim Kauf einer Eigentumswohnung

Wer sich eine Eigentumswohnung kaufen möchte, der sollte sich nicht nur über den Kaufpreis und die Höhe der Grunderwerbssteuer Gedanken machen, sondern sich auch mit der durchaus unterschiedlichen Höhe beim Hausgeld befassen.

Bei der Höhe kommt es beispielsweise darauf an, ob sich die Wohnung in einem alten Gebäude befindet oder ob es sich um einen Neubau handelt:

Wichtige Kriterien, wenn es um das Hausgeld und seine Höhe geht, sind auch die Lage sowie die Ausstattungsmerkmale der Wohnanlage. Für eine Wohnung in der Innenstadt, bei der ein Pool, ein großer Garten oder ein Fitnessraum zur Anlage gehören, ist meist ein deutlich höheres Hausgeld zu zahlen, als für eine Wohnung in einem großen Häuserblock am Stadtrand.

  • Vor dem Kauf einer Wohnung sollte sich der Interessent die Wirtschaftspläne der Eigentümergemeinschaft ansehen. Es kommt immer wieder vor, dass der als Instandhaltungsrücklage genutzte Anteil am Hausgeld sehr niedrig ist. Werden dann plötzlich größere Baumaßnahmen notwendig, kann es passieren, dass die Rücklagen nicht ausreichen und die einzelnen Eigentümer sehr schnell eine große Summe Geld heranschaffen müssen.

Einzelnachweise und Quellen

§ 16 Abs. 2 ff Wohnungseigentumsgesetz (WEG) »
Moersch, Karl-Friedrich: Die Eigentumswohnung von A-Z: Walhalla Rechtshilfen »
Popp, Marc / Deul, Norbert: Das Verwalter-Praxishandbuch »