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Eine Hausordnung soll das Zusammenleben von verschiedenen Mietparteien in größeren Wohnanlagen regeln.

Dazu werden in der Hausordnung Verhaltensweisen aufgeführt, die zu beachten sind, um ein unbeschwertes Zusammenleben zu ermöglichen. Der Vermieter muss sich beim Aufsetzen an bestimmte Vorschriften bzw. Grenzen halten.

Es gibt zwei verschiedene Varianten der Hausordnung: Sie erreicht den Mieter entweder als fester Bestandteil des Mietvertrags oder als von allen Parteien einsehbarer, einfacher Aushang im Flur.

Zulässige Vorschriften in der Hausordnung

Der Vermieter bzw. die Eigentümergemeinschaft einer Wohnanlage oder eines Hauses hat das Recht, bestimmte Vorgaben in der Hausordnung zu machen, an die sich die Mieter zu halten haben.

Dazu gehören unter anderem die folgenden, ordnenden Regelungen:

Ein Thema kann das Grillen auf Terrassen, Balkonen oder im Garten sein. Prinzipiell ist das Grillen erlaubt, der Vermieter kann dieses Recht jedoch einschränken oder das Grillen ganz verbieten. Dann muss dies allerdings nicht nur in der Hausordnung stehen, sondern bereits im Mietvertrag.

  • Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich mit Nachbarn abzusprechen und Rücksicht zu nehmen.

Was gehört nicht in eine Hausordnung?

Zu den unzulässigen Vorschriften zählen beispielsweise:

Zudem würden manche Vermieter gerne das Musizieren gänzlich verbieten, was aber unzulässig ist. Ebenso kann der Mieter sich gegen ein grundsätzliches Verbot von Haustieren wehren.

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Festlegung von Hausarbeitspflichten

Es ist zulässig, dass der Vermieter die Mieter dazu verpflichtet, bestimmte Tätigkeiten im Haus zu übernehmen. Wenn er beispielsweise möchte, dass seine Mieter regelmäßig den Hausflur reinigen, im Gemeinschaftsgarten Laub zusammenkehren oder im Winter den Hauseingang von Schnee befreien, dann darf dies nicht einfach in der Hausordnung festgehalten sein. Vielmehr muss die Übernahme solcher Arbeiten ein fester Bestandteil im Mietvertrag sein.

  • Ist eine solche Regelung im Mietvertrag nicht zu finden, ist der Mieter nicht verpflichtet, solche Arbeiten auszuführen. Die Aufnahme in die Hausordnung seitens des Vermieters macht diese Verpflichtung für den Mieter nicht automatisch zu seiner Pflicht.

Hier gilt die Regel, dass eine Hausordnung einem Mieter keinerlei Pflichten aufzwingen darf, die über die Vereinbarungen des Mietvertrages hinausgehen.

Kann der Vermieter die Hausordnung einfach ändern?

Hier ist von Belang, ob die Hausordnung ein Bestandteil des Mietvertrages ist. Wenn ja, dann muss der Vermieter den Mieter um Zustimmung bitten, wenn er sie verändern möchte.

Hängt sie lediglich im Flur aus, darf der Vermieter die Hausordnung ohne Zustimmung der Mietparteien verändern. Allerdings dürfen die vorgenommenen Änderungen nur ordnende Vorgaben machen. Erhält das Haus z. B. einen nachträglich eingebauten Wellnessbereich, können Nutzungsbestimmungen in die Hausordnung eingefügt werden.


Quellen

Blankenstein, Alexander C.: Wohnungseigentumsrecht für Verwalter »
Buch, Hans-Peter: Der Mieter-Ratgeber: so kommen Sie zu Ihrem Recht »