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Wer ein Grundstück kauft oder baut, sollte sich vorab mit dem Liegenschaftskataster beschäftigen. Hierbei handelt es sich um eine Flurkarte der gesamten Umgebung, die durch ein ebenfalls im Kataster enthaltenes Liegenschaftsbuch mit textlicher Beschreibung ergänzt wird.

Auf dem Katasteramt erfährt man unter anderem, ob angrenzende Liegenschaften zur Bebauung vorgesehen oder freibleibend sind.

Das Katasterbuchwerk des Liegenschaftskatasters

Das Katasterbuchwerk enthält alle Daten, Listen und Bücher zu den Details der Grundstücke. Beim Grundstückskauf und der Eintragung des Eigentümers im Grundbuch, liegen die Angaben

  • zur Größe
  • Lage
  • Nutzung
  • und den Besitzverhältnissen

anhand der Eintragung im Liegenschaftskataster vor.

Durch die sortierte Aufbewahrung der Daten ist eine korrekte Grundbucheintragung mit allen relevanten Fakten zur Eigentumsübertragung des Grundstücks möglich. Bei allen Fragen zum Grundstück, der Einfriedung oder einer Bebauung ist das Katasteramt die richtige Anlaufstelle.

Die Bedeutung der Katasterzahlen

Das Zahlenwerk beinhaltet die Koordinaten zur Topographie und allen nachgewiesenen Vermessungspunkten. Die Zahlen stellen einen wichtigen Bestandteil im Kataster dar und klären die Fragen zur Grundstücksgrenze und den Gebäudepunkten.

Sie sind eine Grundlage bei neuer Bebauung und klären unter anderem den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zu Nachbargebäuden.

Die Zahlen dienen als Nachweis der Flächenermittlung und sind eine Grundlage der Eintragung im Grundbuch. Die Darstellung der Zahlen basiert auf präzisen Messungen und zeigt die verbindliche Größenangaben auf.

Das Katasterkartenwerk - die Flurkarte

Auf dem Katasteramt liegt die Flurkarte einer Gemeinde aus. Die Grundstücksgrenzen, Anordnungen und Größen sind im Liegenschaftskataster vermerkt und werden auf der Flurkarte graphisch dargestellt. Eigentümer und Grundstückskäufer können beim Katasteramt Einsicht erhalten und sich die Fakten zum Grundstück ansehen.

Ob sich ein Grundstück für die angestrebte Bebauung und Nutzung eignet, ist oftmals bereits beim Blick ins Kataster Kartenwerk ersichtlich. Im Liegenschaftskataster werden Baugrundstücke und Flur entsprechend definiert und somit Transparenz zu Bebauungsplänen geschaffen.

Aktualisierungen im Liegenschaftskataster

Die Flurkarte im Liegenschaftskataster wird heute in vielen Bundesländern und Gemeinden automatisch aktualisiert. Anhand der früher vorwiegend manuellen Eintragungen der Vermessungsverwaltungen im Katasteramt, werden Ergebnisse aus neuen Messungen automatisch in den Liegenschaftskarten und zugehörigen Dokumenten vermerkt.

Dazu gehören:

  • grundstücksbezogene Daten,
  • topographischen Änderungen
  • Veränderungen der Gemeindegrenzen (beispielsweise bei Eingemeindung).

Da die Automatisierung nicht flächendeckend funktioniert, tragen einige Katasterämter neue Daten noch manuell nach. Grundstücksvergrößerungen, Nutzungszweckveränderungen und Bebauungen gehören zu den Aktualisierungen, die im Kataster vorgenommen werden und öffentlich einsehbar sind.

Das Katasteramt - Notwendigkeit bei Grundstücksgrenzvermessungen

Die korrekte Grundstücksvermessung fällt in den Aufgabenbereich des Katasteramts. Die Verwaltung des Liegenschaftskataster ist daher der Ansprechpartner bei Grundstücksstreitigkeiten und Uneinigkeit mit den Nachbarn.

Grundstückserweiterungen, Einfriedungen an der Grundstücksgrenze durch Zäune, Hecken und Mauern werden im Kataster vermerkt.

Die Grenz- und Vermessungspunkte sind im Liegenschaftskataster mit Nummern dargestellt. Ebenso erhalten die Flurstücke und deren Grenzen Nummern.

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Quellen

Gesetze im Internet: § 2 Abs. 2 Grundbuchordnung (GBO) »
Murfeld, Egon: Spezielle Betriebswirtschaftslehre der Immobilienwirtschaft »