Hauskredit

DSVGO

sichere Serververbindung

Die Nebenkosten beim Hauskauf fallen zusätzlich zum Kaufpreis der Immobilie an. Sie machen ungefähr 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises aus.

Um eine kostenspielige Nachfinanzierung zu vermeiden, sollten sie daher bei der Finanzplanung des Immobilienkaufs unbedingt berücksichtigt werden.

Es wird unterschieden zwischen den einmaligen Kaufnebenkosten (zum Beispiel Maklergebühren) sowie den laufenden (zum Beispiel die Grundsteuer).

Die beim Kaufen eines Hauses anfallenden Kaufnebenkosten können zudem universell gültig bzw. fest und damit leicht einkalkulierbar sein oder aber flexibel ausfallen und demzufolge eine individuelle Planung voraussetzen.

Folgende Nebenkosten fallen beim Hauskauf an

Hauskauf Nebenkosten Rechner


Maklergebühren

%

Eintrag in das Grundbuch

%

Gebühren für den Notar

%

Steuern für den Grunderwerb

Feste Kaufnebenkosten im Überblick

Feste KaufnebenkostenAufwand
Grunderwerbssteuer3,5 bis 6,5% je nach Bundesland
Notar (Beurkundung)ca. 1,5% des Kaufpreises
Grundbucheintragungca. 1,5% des Kaufpreises

Die Notarkosten beim Hauskauf

Möchten Interessenten ein Haus kaufen, müssen sie zuallererst mit Nebenkosten beim Notar rechnen. Der Kauf muss dort beurkundet werden. Der Notar erhält sowohl für seine Leistungen als auch für die Umschreibung des Eigentümers im Grundbuch Gebühren. Die Höhe der Gebühren hängt von zwei Aspekten ab:

Die Grunderwerbssteuer gilt ebenfalls als ein großer Anteil beim Hauskauf. Immerhin müssen die Käufer je nach Bundesland zwischen 3,5 bis 6,5 Prozent Grunderwerbssteuer rechnen.

  • Beträgt der Preis eines Hauses 200.000 Euro, müssen die Käufer mit einer Grunderwerbssteuer von 7000 bis 13000 Euro rechnen.

Flexibe Nebenkosten beim Hauskauf

Flexible KaufnebenkostenAufwand
Maklergebühren3,5 bis 7,14% des Kaufpreises
Modernisierungs- und Sanierungskostenabhängig vom Zustand des Objekts
Umzugabhängig vom Aufwand und Art (Umzüge mit Umzugsunternehmen ca. 2000 Euro)

Haben die Käufer ihre Immobilie über einen Makler erworben, muss die Courtage als Teil der Kaufnebenkosten mitberücksichtigt werden. Dabei gibt es sehr große regionale Unterschiede. Die Courtage für einen Makler kann zwischen 3,5 bis 7,14 Prozent inklusive Umsatzsteuer betragen.

Finanzierungsaufwand als Kaufnebenkosten einplanen

Auch bei der Finanzierung des Hauses muss mit Kaufnebenkosten gerechnet werden. Beispielsweise müssen die Käufer mit Gebühren für das Eintragen der Grundschulden rechnen. Aber auch Bereitstellungszinsen oder Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Darlehensablösung kosten dem Käufer eine Menge Geld.

Die Hauskauf Nebenkosten nach dem Erwerb einer Immobilie

Das Thema begleitet einen Eigentümer nicht nur bis zum Kaufabschluss oder bis zur Fertigstellung des Baus, sondern darüber hinaus. Denn es fallen weiterhin laufende Nebenkosten an, beispielsweise das monatlich zu zahlende Hausgeld oder die Heizkosten. Vor allem die Heizkosten können bei einer älteren Immobilie schnell in die Höhe schießen.

Wer den Bau oder Kauf einer Immobilie plant, darf diese dauerhaft anfallenden Kaufnebenkosten nicht übersehen, denn sie sind zusätzlich zur monatlichen Rate für den Baukredit oder das Hypothekendarlehen fällig. Am besten wäre es, jeden Monat einen kleinen Betrag (0,50€/pro Monat) als Rücklage anzusparen. Dies sind zwar weitere, laufende Kaufnebenkosten, von denen man aber die Heizungs- und Stromkosten begleichen könnte.

Der Bauherr oder Käufer sollte zudem Geld für eventuelle Reparaturen zurücklegen. Für diese muss er nämlich zukünftig selbst aufkommen, da er ja Eigentümer ist.

Die wichtigsten Fakten zu den Hauskauf Nebenkosten

Häufig gestellte Fragen zum Thema "Nebenkosten beim Hauskauf"

Zu den Kaufnebenkosten gehören:

Hinzu kommen noch anfallende Erschließungskosten für ein Grundstück, die Kosten für die zu erteilende Baugenehmigung sowie beim Bau oder Kauf anfallende Strom- und Wasserkosten. Zudem wird die Entsorgung von Baumaterial zu den Kaufnebenkosten gezählt.

Vor allem für Käufer von älteren Immobilien ist es sinnvoll, bezüglich der Kaufnebenkosten zu prüfen, ob die Stadt oder der Bezirk die Erschließung wirklich vollständig abgeschlossen und die Erschließungskosten bereits erhalten hat.

Es kommt immer wieder vor, dass die Erschließung eines Grundstückes scheinbar schon vor langer Zeit durchgeführt wurde, einzelne Maßnahmen aber noch fehlen. Diese können dann mit unerwarteten, hohen Kosten für den Eigentümer verbunden sein. Aus diesem Grund sollte man vor einem Kauf immer prüfen, ob eine Immobilie noch nicht, nur teilweise oder tatsächlich bereits ganz erschlossen ist. Darüber kann man sich anhand des Makler-Exposés informieren, in dem solche Dinge aufgeführt sein müssten.

Aber auch hier ist Vorsicht geboten, denn die klassische Formulierung in Kaufverträgen, dass der Verkäufer alle Erschließungskosten bezahlt hat, bezieht sich nur auf die Kosten, die schon in Rechnung gestellt wurden, nicht auf die, die vielleicht noch ausstehen. Für diese müsste der neue Eigentümer aufkommen. Am besten fragt man einfach bei der zuständigen Gemeinde nach. Sie kann Auskunft geben, ob alle Erschließungsmaßnahmen durchgeführt und bezahlt wurden.


Quellen

Kirchhoff, Ulrike / Ziegelmayer, Claudia: Steuern sparen für Immobilien-Eigentümer: So machen Sie alle Kosten und Aufwendungen richtig geltend »
Neuschäffer, Christoph: Kaufen oder Bauen? Der beste Weg zu den eigenen vier Wänden »

Weitere Rechner zum Thema Hausbau und Hauskauf