Hauskredit

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Wer sich ein Eigenheim bauen oder kaufen möchte, der benötigt dazu meist die Hilfe eines Kreditgebers, der ihm zur Finanzierung eines solchen Projekts ein Darlehen gewährt.

Einen Kredit muss man als Kreditnehmer natürlich zurückzahlen, was meist in Form von monatlichen Raten geschieht.

Kann ein Kreditnehmer seine Raten nicht mehr regelmäßig bzw. fristgerecht leisten, so spricht man von Ratenverzug. Dazu gibt es in § 498 BGB (bürgerliches Gesetzbuch) Vorschriften.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Ursachen
  2. Lösungen

Mögliche Gründe für einen Ratenverzug

Die Modalitäten für die Tilgung eines Kredits sind im Kreditvertrag geregelt. Dazu gehören auch Vereinbarungen, wie hoch die zu zahlenden Raten sind und bis zu welchem Datum sie der Kreditnehmer jeden Monat zu leisten hat. Zu einem Ratenverzug kann es aus verschiedenen Gründen kommen.

Denkbar sind vor allem die folgenden Ursachen:

Sobald die finanziellen Mittel fehlen, um die monatliche Rate für einen Hauskredit zu zahlen, sollte man sich mit seiner kreditgebenden Bank in Verbindung setzen, die Situation gemeinsam besprechen und nach einer Lösung suchen, mit der beide Vertragspartner leben können.

Lösungen bei einem Ratenverzug

Da ein Ratenverzug in der Regel einen Eintrag bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung) nach sich zieht, ist es ratsam, eine Lösung zu finden, mit der sich ein solcher Verzug gar nicht erst einstellt. So kann man als Kreditnehmer seine Bank beispielsweise um eine Stundung der Kreditraten bitten.

  • Unter einer Stundung verstehen Finanzexperten den Aufschub einer eigentlich anstehenden Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt. Die Bank kann z. B. zustimmen, dass der Kreditnehmer die nächsten drei oder vier Raten nicht zahlen muss. Es entsteht also eine Zahlungspause, durch die sich selbstverständlich die Kreditlaufzeit entsprechend verlängert. Meist ist eine Stundung mit zusätzlichen Gebühren für den Kreditnehmer verbunden, verschafft ihm allerdings auch Zeit, seine Finanzen in Ordnung zu bringen.

Alternativen zur Stundung sind hier beispielsweise die Gewährung eines sogenannten Mikrokredits oder auch die Aufstockung des Dispokreditrahmens.


Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 498 »
Schneider, Thorsten: Raus aus der Schulden-Falle: Schulden abbauen mit Ratgeber »