Immobilienerwerb wird heute von vielen Haushalten automatisch mit dem Eigenheim gleichgesetzt.
In der Praxis ist diese Sichtweise allerdings nur bedingt richtig. Ein Teil der Baufinanzierungen geht an Investoren, die mit einem Hauskauf oder einem Bauprojekt Geld verdienen wollen.
Aber auch Familien geraten als Eigentümer einer Immobilie immer wieder in die Vermieterrolle.
Beispiel: Der Nachwuchs zieht aus und eine Einliegerwohnung steht plötzlich leer.
Wer eine Rendite mit dem Eigenheimbesitz erzielt, kann auch beim Baukredit sparen. Und hat noch ganz andere Möglichkeiten zum Sparen.
Rendite: Als Familie plötzlich Investor
Manchmal ist es einfach nicht absehbar, dass man vom reinen Selbstnutzer zum Vermieter wird. Hat man beispielsweise aus einer Zwangsversteigerung ein Mehrfamilienhaus erworben, steht natürlich die Frage im Raum, was damit passiert.
Oder man erwirbt die Traumimmobilie, welche teilweise vermietet ist. Die Mieter übernimmt man durch den Verkauf erst einmal mit.
Die Rendite für solche Objekte muss beim Erwerb immer eine Rolle spielen.
Unterschieden wird hier beispielsweise zwischen:
- Bruttorendite
- Nettorendite oder
- Eigenkapitalrendite.
Alle sind Formen der Rendite, mit denen man sich als Haushalt erst vertraut machen muss. Am einfachsten ist allgemein die Bruttomietrendite zu berechnen. Hierbei werden einfach die Mieteinnahmen durch den Kaufpreis geteilt.
Etwas schwieriger wird die Situation bei der Nettorendite. Diese Variante der Rendite ergibt sich aus dem Quotienten des Nettoertragswerts (um die Betriebskosten geminderte Mieteinnahmen) und dem gesamten Investitionsaufwand. Dieser kann – im Vergleich zum Kaufpreis – durch Instandhaltungsmaßnahmen oder Renovierungsarbeiten höher ausfallen.
Baukredit: Als Vermieter am Zins sparen
Wo sparen Haushalte, die zum Vermieter werden, beim Baukredit? Auf den ersten Blick lassen sich zwischen Vermietung und Selbstnutzung kaum Unterschiede erkennen.
Aber: Wer Teile seiner Immobilie vermietet, erzielt damit Einkünfte – und kann beispielsweise die Sollzinsen aus dem Baukredit steuerlich geltend machen.
Es handelt sich an dieser Stelle um die sogenannten Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung. Letztere sind ein Sammelposten, in dem sich ganz unterschiedliche Ausgaben unterbringen lassen.
Und der Vermieter kann die Steuerlast noch durch einen anderen Effekt vermindern. Für die Bausubstanz können Abschreibungen vorgenommen werden, die als Ausgabe gelten – und so zu einer niedrigeren Belastung durch den Fiskus führen.