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Alle natürlichen Personen oder Personengruppen, die Geld in Form eines Darlehens benötigen, werden zunächst einmal als Verbraucher bezeichnet. Als solche können sie als Darlehensnehmer mit einem Kreditinstitut, also einer Bank einen Verbraucherdarlehensvertrag beziehungsweise Verbraucherkreditvertrag abschließen. Die Institution wird dann als Darlehensgeber bezeichnet.

Es gibt einen Unterschied zwischen einem Verbraucherdarlehen und einem Gewerbedarlehen, das vor allem Unternehmen in Anspruch nehmen können.

Was steht im Verbraucherdarlehensvertrag?

Ein solcher Vertrag über ein Verbraucherdarlehen muss zum Schutz des Darlehensnehmers immer schriftlich geschlossen werden. Alle wichtigen Rechtsvorschriften bezüglich eines Vertragswerkes finden sich in den §§ 488 bis 505 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Zu den notwendigen Inhalten des Vertrags gehören folgende Angaben, Daten oder Zahlen:

Neben den genannten Angaben müssen auch etwaige Vereinbarungen über Versicherungen oder Sicherheiten von Seiten des Darlehensnehmers in den Vertrag aufgenommen werden. Ebenso ist die Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung mit ins Vertragswerk aufzunehmen, wenn der Darlehensgeber eine solche bei frühzeitiger Rückzahlung erhebt.

  • Übrigens ist es für einen rechtsverbindlichen Vertragsabschluss nicht ausreichend, wenn der Darlehensnehmer seine Unterschrift auf einem elektronischen Medium (z. B. Schreibtablett) leistet. Er muss sie auf dem Verbraucherdarlehensvertrag selbst leisten.

Werden die Schriftform und der Mindestinhalt nicht beachtet, ist der Vertrag ungültig. Alle rechtlichen Vorgaben sollen dazu dienen, Darlehensgeber und Darlehensnehmer gleichermaßen zu schützen.

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Worauf ist beim Verbraucherdarlehensvertrag zu achten?

Der Darlehensnehmer sollte wissen, dass der Verbraucherdarlehensvertrag trotz eventueller Formfehler dennoch Gültigkeit erlangt, sobald er die Darlehenssumme erhält beziehungsweise in Anspruch nimmt.

Auch ein Blick auf den im Vertrag festgehaltenen, effektiven Jahreszins kann sich lohnen. Ist dieser nämlich zu niedrig festgehalten, wird der Sollzinssatz um die entsprechende Prozentzahl verringert. Außerdem können alle nicht im Verbraucherdarlehensvertrag aufgelisteten Kosten dem Darlehensnehmer nicht im Nachhinein aufgebürdet werden. Wurden keine Angaben zur Laufzeit oder zum Kündigungsrecht des Vertrages festgehalten, kann der Darlehensnehmer ihn jederzeit kündigen.

Hat der Darlehensgeber versäumt, Sicherheitsleistungen im Vertrag zu vermerken, kann er diese später nicht vom Darlehensnehmer einfordern. Diese Regelung gilt allerdings nur bis zu einer Netto-Darlehenssumme von 75.000 €.

Für den Darlehensnehmer ist es also in jedem Fall lohnenswert, sich den Verbraucherdarlehensvertrag genau durchzulesen und den Inhalt auf seine Richtigkeit hin gründlich zu überprüfen. Obwohl die Kreditinstitute sehr sorgfältig arbeiten, können sich bei Formfehlern Vorteile für den Darlehensnehmer ergeben.

Welche Vorteile hat ein Verbraucherdarlehensvertrag?

Der große Vorteil eines schriftlich vorliegenden Verbraucherdarlehensvertrages ist die damit einhergehende Rechtssicherheit für beide Seiten. In ihm werden alle wichtigen Angaben zu den vereinbarten Konditionen, Sicherheiten und vor allem Tilgungsmodalitäten detailliert festgehalten, sodass es später zu keinerlei Streitigkeiten kommen kann.

Beide Seiten können sich im Zweifelsfall auf das berufen, was im Verbraucherdarlehensvertrag steht.


Quellen

Grundmann, Wolfgang / Schüttel, Klaus: Wirtschafts- und Sozialkunde Teil 2: Fälle und offene Aufgaben mit Lösungen »
dejure.org: Bürgerliches Gesetzbuch § 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag »