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Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zusatzzahlungen des Arbeitgebers. Sie lassen sich zum Aufbau einer Sparsumme in einem Bausparvertrag einsetzen.

Mit vermögenswirksamen Leistungen können Kreditnehmer auch bereits vorhandene Bauspar- oder Bankdarlehen tilgen.

Sparer, die vermögenswirksame Leistungen für einen Bausparvertrag als reine Sparanlage einsetzen möchten, erhalten keine Wohnungsbauprämie.

Die Sparer, die sich für die reine Sparanlage entscheiden, sollten darauf achten, dass ein Vertrag mit hohen Sparzinsen und entsprechend niedriger Bausparsumme gewählt wird. Nur dann sind geringe Abschlussgebühren möglich.

Mit der Arbeitnehmersparzulage vermögenswirksame Leistungen fördern

Die freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers, welche zusätzlich zum Bruttoeinkommen bezahlt werden, können für spezielle Anlageprodukte verwendet werden, unter anderem:

Der Staat fördert das Bausparen neben dem Aktienfonds-Sparplan mit der Arbeitnehmersparzulage.

  • Wenn ein Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber bis zu 470 Euro im Jahr vermögenswirksam in einen Bausparvertrag einsetzt oder den Betrag für die Tilgung eines Bauspardarlehens verwendet, gibt der Bund eine Arbeitnehmersparzulage von 9% (bis 43 Euro) dazu.

Allerdings können Arbeitnehmer nur dann von der Arbeitnehmersparzulage profitieren, wenn sie die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Für alleinstehende Arbeitnehmer liegt diese Einkommensgrenze bei 17900 Euro im Jahr. Verheiratete Arbeitnehmer dürfen nicht mehr als 35800 Euro im Jahr verdienen.

Vermögenswirksame Leistungen für das Bausparen verwenden

Für die Verwendung zum Bausparen haben Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten, vermögenswirksame Leistungen einzusetzen:

Beim klassischen Bausparvertrag erhält der Sparer eventuell neben der Arbeitnehmersparzulage noch zusätzlich die staatliche Bausparprämie von maximal 45,06 Euro im Jahr. Dafür muss der Vertragsinhaber aber mindestens weitere 512 Euro im Jahr angespart haben. Wenn die Sparphase zu Ende ist, kann der Vertragsinhaber nach der Zuteilung über das vereinbarte Darlehen verfügen.

  • Der Sparer muss das Bauspardarlehen unbedingt für wohnungswirtschaftliche Zwecke nutzen, da er ansonsten den Anspruch auf die Bausparprämie verliert.

Vermögenswirksame Leistungen zur Tilgung eines Bauspardarlehens

Wenn schon ein Bauspardarlehen (Baukredit) aufgenommen wurde, können die vermögenswirksamen Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage auch zur Tilgung des Darlehens genutzt werden. Dies bringt dem Kreditnehmer folgende Vorteile, beispielsweise:

Arbeitnehmer können sich die vermögenswirksamen Leistungen folgendermaßen auszahlen lassen:


Quellen

Richter, Mark: Fondssparen oder Bausparen als Anlage der Vermögenswiirksamen Leistungen »
Fischl, Agnes / Kirchhoff, Ulrike / Wolicki, Michael: Eigentumswohnung »
Brunner, Marlies: Kapitalanlage mit Immobilien: Produkte - Märkte - Strategien »