Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zusatzzahlungen des Arbeitgebers. Sie lassen sich zum Aufbau einer Sparsumme in einem Bausparvertrag einsetzen.
Mit vermögenswirksamen Leistungen können Kreditnehmer auch bereits vorhandene Bauspar- oder Bankdarlehen tilgen.
Sparer, die vermögenswirksame Leistungen für einen Bausparvertrag als reine Sparanlage einsetzen möchten, erhalten keine Wohnungsbauprämie.
Die Sparer, die sich für die reine Sparanlage entscheiden, sollten darauf achten, dass ein Vertrag mit hohen Sparzinsen und entsprechend niedriger Bausparsumme gewählt wird. Nur dann sind geringe Abschlussgebühren möglich.
Mit der Arbeitnehmersparzulage vermögenswirksame Leistungen fördern
Die freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers, welche zusätzlich zum Bruttoeinkommen bezahlt werden, können für spezielle Anlageprodukte verwendet werden, unter anderem:
- Betriebliche Altersvorsorge
- Aktienfonds-Sparplan
- Sparplan
- Bausparplan
- Tilgung eines Bausparvertrags.
Der Staat fördert das Bausparen neben dem Aktienfonds-Sparplan mit der Arbeitnehmersparzulage.
- Wenn ein Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber bis zu 470 Euro im Jahr vermögenswirksam in einen Bausparvertrag einsetzt oder den Betrag für die Tilgung eines Bauspardarlehens verwendet, gibt der Bund eine Arbeitnehmersparzulage von 9% (bis 43 Euro) dazu.
Allerdings können Arbeitnehmer nur dann von der Arbeitnehmersparzulage profitieren, wenn sie die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Für alleinstehende Arbeitnehmer liegt diese Einkommensgrenze bei 17900 Euro im Jahr. Verheiratete Arbeitnehmer dürfen nicht mehr als 35800 Euro im Jahr verdienen.
Vermögenswirksame Leistungen für das Bausparen verwenden
Für die Verwendung zum Bausparen haben Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten, vermögenswirksame Leistungen einzusetzen:
- die Sparleistung wird in einem klassischen Bausparvertrag zum Kauf, Bauen oder Modernisieren einer Immobilie eingezahlt
- Bausparvertrag wird als reine Sparanlage abgeschlossen.
Beim klassischen Bausparvertrag erhält der Sparer eventuell neben der Arbeitnehmersparzulage noch zusätzlich die staatliche Bausparprämie von maximal 45,06 Euro im Jahr. Dafür muss der Vertragsinhaber aber mindestens weitere 512 Euro im Jahr angespart haben. Wenn die Sparphase zu Ende ist, kann der Vertragsinhaber nach der Zuteilung über das vereinbarte Darlehen verfügen.
- Der Sparer muss das Bauspardarlehen unbedingt für wohnungswirtschaftliche Zwecke nutzen, da er ansonsten den Anspruch auf die Bausparprämie verliert.
Vermögenswirksame Leistungen zur Tilgung eines Bauspardarlehens
Wenn schon ein Bauspardarlehen (Baukredit) aufgenommen wurde, können die vermögenswirksamen Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage auch zur Tilgung des Darlehens genutzt werden. Dies bringt dem Kreditnehmer folgende Vorteile, beispielsweise:
- Verkürzung der Rückzahlungsdauer des Darlehens
- Kostenreduzierung
- Verringerung der Restschuld
- Erweiterung des finanziellen Spielraums des Kreditnehmers (wichtig bei Anschlussfinanzierungen zu schlechteren Konditionen).
Arbeitnehmer können sich die vermögenswirksamen Leistungen folgendermaßen auszahlen lassen:
- Überweisung auf das eigene Konto (Ausstellung einer Bestätigung für den Arbeitgeber notwendig, aus der hervorgeht, dass Beiträge zur Schuldentilgung eingesetzt werden)
- direkt auf das Darlehenskonto (Verwendung als Sondertilgungen bei Bauspardarlehen möglich, bei Banken-Hypotheken-Darlehen oft keine Sondertilgungen möglich).
Quellen
Richter, Mark: Fondssparen oder Bausparen als Anlage der Vermögenswiirksamen Leistungen »
Fischl, Agnes / Kirchhoff, Ulrike / Wolicki, Michael: Eigentumswohnung »
Brunner, Marlies: Kapitalanlage mit Immobilien: Produkte - Märkte - Strategien »