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Viele Bauherrn widmen den Außenanlagen in der Baufinanzierung deutlich zu wenig Aufmerksamkeit. Denn auch diese Außenanlagen gehören zum Bauvorhaben dazu und erfordern die Bereitstellung finanzieller Mittel.

Wer also ein Bauvorhaben plant, der darf bei den zu erwartenden Kosten nicht nur die zu entrichtenden Steuern, den Preis für das Grundstück, anfallende Kosten für Gutachter und Notar sowie die Kosten für das zu errichtende Gebäude berücksichtigen.

Zum Hausbau gehören Außenanlagen

Selbstverständlich liegt der Fokus bei einer Baufinanzierung zunächst auf dem Gebäude, das auf einem Grundstück errichtet werden soll. Zudem dient das Gelände während der Bauphase meist als Abstellplatz für Material oder Baumaschinen.

Dennoch gehören auch die Außenanlagen zum Projekt und wer nicht selbst ein wenig handwerklich begabt ist, sollte bei der Baufinanzierung auch ausreichende Mittel für einen Landschaftsarchitekten sowie einen Spezialisten für Gartenbau oder zumindest einen kompetenten Gärtner mit einplanen. Folgende Tätigkeiten sollten geplant werden:

Bei der Gestaltung der Außenanlagen kommt es sehr auf den jeweiligen Geschmack an. Wer sich mit einfachem Rasen und günstigen Materialien zufrieden gibt, der muss mit weniger Kosten rechnen.

Außenanlagen als Teil des Bauvertrages

Außenanlagen

Bei den Verhandlungen mit verschiedenen Bauunternehmen sollte der Bauherr stets darauf achten, ob die Gestaltung des Außenbereiches zum Leistungsspektrum des Bauunternehmers gehört. Viele bieten diese Tätigkeiten nämlich nicht mit an.

Hier lohnt es sich, vor Vertragsabschluss nachzufragen und eventuell zu einem anderen Unternehmen zu wechseln, das die entsprechenden Tätigkeiten anbietet. So braucht man nicht noch ein zusätzliches Unternehmen beauftragen, sondern gibt das gesamte Projekt in eine Hand.

Kosten für Außenanlagen

Normalerweise werden zwischen 5 und 15 Prozent der Gesamtkosten für die Planung und den Bau des Außenbereiches angesetzt. Damit lassen sich schon sehr ansehnliche Außenanlagen planen. Je größer allerdings das Grundstück ist, desto mehr lässt sich natürlich mit dem Außenbereich anfangen und umso höhere Kosten können entstehen.

  • Für besonders aufwendige Dinge wie ein Sportplatz, ein teures Gartenensemble mit Pool, Naturteich, Wasserlauf oder Grillplatz muss der Bauherr zusätzliches Geld einplanen.

Eine Beispielrechnung soll verdeutlichen, wie hoch die Kosten bei unterschiedlich angesetzten Prozentzahlen sind. Nimmt man beispielsweise an, ein Bauherr rechnet mit Gesamtkosten von 300.000 Euro und plant 5 % als Kosten für die Außenanlagen ein, dann kann er 15.000 Euro für Planung und Ausführung ausgeben. Will er hingegen die schon erwähnten 15 % für die Außengestaltung verwenden, dann stehen ihm 45.000 Euro zur Verfügung.

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Außenanlagen von Baufinanzierungen steuerlich absetzen

Wer im Rahmen eines Immobilienbauprojektes auch die Außengestaltung von Handwerkern ausführen lässt, kann diese Leistungen laut § 35a EStG in seiner Einkommenssteuererklärung als sogenannte Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Dies gilt allerdings nur für Tätigkeiten, die auf dem Grundstück stattgefunden haben. Auch bei Neubauten können diese Leistungen nicht eingetragen werden.


Quellen

Einkommenssteuergesetz (EStG) § 35a »
Keller, Helmut: Praxishandbuch Baufinanzierung für Wohneigentümer: Planung - Kosten - Realisierung »
Gerhards, Harald: Baufinanzierung von A bis Z »