DSVGO

sichere Serververbindung

Die Restschuldversicherung, auch als Ratenschutzversicherung bezeichnet, ist eine Form der Absicherung für den Darlehensnehmer für den Fall, dass er die Raten für ein Darlehen nicht mehr aufbringen kann.

Die Prämie der Restschuldversicherung wird in der Regel bei Vertragsabschluss mit einer Einmalzahlung beglichen. Diese Form der Versicherung kommt vor allem bei Darlehen mit hohen Darlehenssummen und sehr langen Laufzeiten zum Einsatz.

Laut dem § 7a Abs. 5 Satz 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) haben die Banken seit 2018 eine umfassende Aufklärung ihrer Kunden vorzunehmen.

Restschuldversicherung bei einem Kredit

Natürlich klingt es sinnvoll, sich als Darlehensnehmer gegen eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit aufgrund von folgenden Situationen abzusichern:

Es gibt bei einer Restschuldversicherung von Seiten der Banken meist umfangreiche Ausschlussklauseln. Die Banken bieten diese Absicherung hauptsächlich für lange laufende Kredite an, bei denen es um hohe Summen geht.

Rechtlich gesehen ist niemand dazu verpflichtet, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Sie ist auch keine zwingend vorgeschriebene Voraussetzung für die Gewährung eines Kredits.

Wann ist eine Restschuldversicherung nicht sinnvoll?

Restschuldversicherung

Wer lediglich einen kurzfristigen Kredit mit einer geringen Darlehenssumme benötigt, sollte auf eine Restschuldversicherung verzichten. Die Kosten, die als Prämie für eine Restschuldversicherung von den Banken gefordert werden, sind bei kleineren Darlehenssummen extrem hoch.

Die Ratenschutzversicherung hat keinerlei Auswirkungen auf die eigentlichen Darlehenskonditionen, was vor dem Abschluss einer solchen Versicherung bedacht werden sollte. Als Alternative könnte die kostengünstigere Risikolebensversicherung dienen.

Restschuldversicherung Kosten

Pauschale Angaben bezüglich der Kosten für eine Restschuldversicherung sind schwierig, da die Spanne zwischen einzelnen Banken ist relativ breit ist.

Lässt man sich Angebote für eine solche Versicherung erstellen, liegen die Kosten in der Regel zwischen 13 und 17 Prozent, bezogen auf die Auszahlungssumme des Darlehens. In einem Urteil am 7. April 2014 hat das Landgericht Nürnberg solche Prämienhöhen als "bedenklich hoch" bewertet. Vor allem die Provisionen, die den Darlehensnehmer Geld kosten, werden immer wieder kritisiert.

  • Die Beiträge für die Restschuldversicherung gelten als sonstige Vorsorgeaufwendungen und sind über den Sonderausgabenabzug steuerlich absetzbar.

Eine Restschuldversicherung kündigen

Auch die Restschuldversicherung kann laut § 8 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) unter Einhaltung der 14-tägigen Widerrufsfrist gekündigt werden. Diese beginnt für den Versicherungsnehmer, sobald er folgende Unterlagen erhält:

Eine ordentliche Kündigung der Versicherung ist prinzipiell (aber nicht bei allen Banken) möglich. Für eine ordentliche Kündigung sind die Kündigungsfristen einzuhalten. Die Prämie wurde zwar bereits bei Vertragsabschluss beglichen, die Bank ist aber verpflichtet, dem Versicherungsnehmer für die Restlaufzeit eine Gutschrift zu gewähren.

  • Deshalb ist es sinnvoll, schon vor dem Abschluss der Versicherung Informationen einzuholen, bei welcher Bank eine Kündigung überhaupt zulässig ist und wenn ja, wie lang die Kündigungsfristen sind. Manche Banken (z. B. Santander) ermöglichen eine Kündigung erst nach 3 Jahren.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besitzt der Versicherungsnehmer für den Fall, dass er das versicherte Darlehen vorzeitig tilgt oder durch eine Umschuldung zu einer anderen Bank wechselt. In beiden Fällen entfällt dann der Versicherungsgrund.

Restschuldversicherung Angebote

Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, der erhält einen ganz klassischen Versicherungsvertrag von der Bank. Je nach Versicherungsstandard (Basisabsicherung, Kombinationsabsicherung, Komplettabsicherung) wird der Mustervertrag gestaltet sein und die jeweiligen Leistungen auflisten.

Allgemein gilt: Der Versicherungsschutz greift bei den meisten Anbietern bereits ab Vertragsabschluss. Viele Versicherungen bieten zudem eine tilgungsfreie Startphase, in welcher die gesamte Kreditsumme abgesichert ist.

Je höher der Versicherungsstandard, desto mehr Leistungen werden angeboten. So wird in den höheren Klassen auch Sofortleistung bei Schlaganfall, Herzinfarkt oder Krebs ausgezahlt. Auch die vorgezogene Todesfallleistung wird angeboten.


Quellen

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Restschuldversicherung »
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 7a »
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 8 »
Boxberger, Carolina: Wirksamkeit der Musterwiderrufsbelehrung: gemäß Anlage 2 zu § 14 Absatz I und III BGB-InfoV »
Engst, Judith / Kipp, Janne: Erfolgreiche Geldanlage für Dummies »