Hauskredit

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Die Widerrufsbelehrung findet sich in jeder Form von Verträgen.

Besonders wenn es um Kreditverträge geht, scheint sie zu den vielen kleingedruckten Aspekten zu gehören, die, fälschlicherweise, kaum ein Kreditnehmer liest.

Doch genau das sollten allem voran Kreditnehmer eines Hauskredites tun.

Denn zahlreiche Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft und somit ungültig.

Welche Folgen hat eine falsche Widerrufsbelehrung beim Hauskredit?

Widerrufsbelehrungen sind feste Bestandteile jedweder Verträge. Sie regeln wann und unter welchen exakten Umständen eine der beiden Vertragsparteien den geschlossenen Vertrag widerrufen und somit auflösen kann.

In der Regel nur vom „Kunden“ genutzt, schafft die Widerrufsbelehrung die Möglichkeit, einen einmal abgeschlossenen Vertrag in einem fest vorgegebenen und gesetzlich abgedeckten Rahmen aufzulösen. Der Konsument wird mithilfe dieser Regelung davor bewahrt, Verträge, die zu seinem Nachteil geschlossen wurden, für nichtig zu erklären.

Ist die Widerrufsbelehrung falsch, mangelhaft oder gänzlich im Widerspruch zu geltendem Gesetz, kann sich aus diesem Fehler manche Konsequenz ableiten. Einerseits wird der geschlossene Vertrag umgehend nichtig, andererseits könnten Verbraucher durch die fehlerhaften Informationen erheblichen Schaden erleiden.

Was tun, wenn die Widerrufsbelehrung beim Hauskredit falsch ist?

widerrufsbelehrung

Aktuelle Studien der Stiftung Warentest belegen, wie katastrophal es um die Widerrufsbelehrungen beim Hauskredit steht. Rund 10.000 Kreditverträge wurden eingehend überprüft und rund 80% wiesen eine fehlerhafte oder mangelhafte Widerrufsbelehrung auf. Dieser Umstand ruft nun Konsumentenschützer überall im Land auf den Plan.

Zudem sollte man als Kunde auch auf enthaltene Fehler oder gar Falschinformationen achten. Zu diesen zählen unter anderen:

Ist die Widerrufsregelung für den Hauskredit falsch, sollte man:

Die Stiftung Warentest sowie unzählige namhafte Finanzexperten raten Kreditnehmern, ihre Kreditverträge eingehend überprüfen zu lassen und im Falle von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen umgehend den Kreditvertrag aufzukündigen. Als Kündigungsgrund kann hierbei die falsche, mangelnde oder nicht korrekte Form des Widerrufsrechtes genannt werden.

Vorteil einer solchen Auflösung ist eine erhebliche Ersparnis. Denn Kreditverträge, die seit 2002 geschlossen wurden und nun aufgrund der fehlerhaften Angaben gekündigt werden, können zu einer Ersparnis von mehreren zehntausend Euro führen.


Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 355 »
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 356 »
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) Art. 246a § 1 »
Carlsen, Sven: Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen. Eine Betrachtung zur Wirksamkeit der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV »