Wer eine Immobilie verkaufen möchte oder im Begriff ist, eine solche zu erwerben, der sollte überlagen, ob er mit dem potenziellen Vertragspartner nicht bereits vor dem eigentlichen Kaufvertrag eine Vereinbarung trifft, die das eigentliche Rechtsgeschäft schon vorher absichert.

Dies kann beispielsweise geschehen, indem man einen Vorvertrag schließt.

Vorvertrag Muster

Vorlage Vorvertrag Hauskauf

Ohne einen Vorvertrag beim Hauskauf besteht keine Kaufpflicht, denn beide Parteien haben die Möglichkeit, sich bis zum Notartermin anders zu entscheiden.

  • Mit einem Vorvertrag aber gibt es ein adäquates Rechtsmittel den Kauf verbindlich zu regeln.
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Was versteht man unter einem Vorvertrag?

In Deutschland herrscht die Vertragsfreiheit, das bedeutet, dass man einen rechtskräftigen Vertrag nach eigenen Wünschen gestalten kann, sofern er dem geltenden Recht entspricht. Für den Vorvertrag heißt dies, dass man ihn beispielsweise nicht von einem Notar beglaubigen lassen muss.

Zudem ist seine Form nicht geregelt, er kann also sowohl mündlich geschlossen, oder aber schriftlich fixiert werden. Die Schriftform ist auch bei einem Vorvertrag die am ehesten geeignete Variante.

Der Vorvertrag bei Immobiliengeschäften ist dazu gedacht, Käufer und Verkäufer mehr Rechtssicherheit zu geben. Normalerweise können sich beide Parteien bis zum Kauftermin beim Notar überlegen, ob sie das Geschäft tatsächlich eingehen möchten oder nicht.

Vorverträge hingegen ziehen die Entscheidung zeitlich vor, indem sie z. B. festgelegte Konsequenzen wie Schadenersatzzahlungen im Falle eines Rücktritts vom geplanten Kauf oder Verkauf schriftlich festhalten.

  • Überdenkt der Verkäufer trotz Vorvertrag seinen Entschluss und möchte plötzlich nicht mehr verkaufen, hat der Käufer die Möglichkeit, das Geschäft vor Gericht einzuklagen und so den Verkäufer zu zwingen, zu seinem im Vorvertrag gegebenen Wort zu stehen.

Welche Formulierungen und Klauseln sollte ein Vorvertrag beinhalten?

In einem Vorvertrag sollten neben den Vertragsparteien auch der Kaufgegenstand detailiert beschrieben und benannt werden. Ein weiterer Teil des Vorvertrages sind Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten. Weiter sollte er eine Schadensersatzklausel für den Fall eines Rücktritts enthalten. Formulierungen und Klauseln beim Vorvertrag im Überblick:

Vorvertrag

  • Kaufpreis
  • Kaufgegenstand
  • Vertragsparteien
  • Zahlungsmodalitäten
  • Schadenersatzklausel

Es ist ausgesprochen sinnvoll, den Vorvertrag bei dem Notar zu hinterlegen, der auch für den Hauptvertrag zuständig ist. Auf diese Weise ist alles in einer Hand und der Notar kann das korrekte Vorgehen bei diesem Rechtsgeschäft überwachen. Durch einen Vorvertrag entsteht also die höchstmögliche Sicherheit auf beiden Seiten, für Käufer als auch für den Verkäufer.

Wann ist der Vorvertrag beim Hauskauf also sinnvoll?

Ohne Frage ist es immer sinnvoll, sich bei Rechtsgeschäften bestmöglich abzusichern. Es gibt aber bestimmte Situationen, in denen ein Vorvertrag besonders wichtig sein kann. Dies ist der Fall, wenn:

  • bereits die Finanzierung für den Kauf gesichert ist (z. B. durch ein Darlehen)
  • der Hauptvertrag von den Parteien noch nicht unterzeichnet wurde

Tritt beispielsweise der Verkäufer doch noch vom Kauf zurück, obwohl der Käufer bereits ein Darlehen zur Finanzierung aufgenommen hat, könnte dies für den Käufer und Darlehensnehmer weitreichende, negative Konsequenzen nach sich ziehen, die dieser dank des Vorvertrages abwenden kann.

Für den Fall, dass der Kauf zugesagt ist, der Käufer aber kurzfristig abspringt, könnte der Verkäufer in Schwierigkeiten geraten. Wenn er beispielsweise mit der fest eingeplanten Kaufsumme ein anderes Geschäft bereits in die Wege geleitet hat und welches sich aufgrund des Absprungs des Käufers, bestünde die Gefahr einer finanziellen Schieflage auf Seiten des Verkäufers. Auch dies verhindert ein Vorvertrag.

Der notariell beurkundete Vorvertrag beim Immobilienkauf

Der Vorvertrag wird von einem Notar unterzeichnet und unterliegt einer Formvorschrift. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte beim Vorvertrag darauf geachtet werden, dass folgende Punkte beinhaltet sind:

  • Der Kaufgegenstand. Auch Möbel oder andere Gegenstände sollten aufgeführt werden.
  • Die genau Grundstücksnummer und die Flurnummer sind zu nennen.
  • Der Name beider Vertragsparteien muss genannt werden.
  • Zahlungsbedingungen und der exakt Kaufpreis müssen aufgeführt werden.
  • Auch die Frist bis zu der der Hauptvertrag geschlossen sein soll, sollte genannt werden.
  • Und zu guter Letzt sollte auch eine Schadenersatzklausel Teil des Vorvertrages zu sein. Dies ist wichtig, wenn eine Partei vom Kauf zurücktritt.

Trotz geschlossenem Vorvertrag vom Kauf zurücktreten

Wurde der Vorvertrag notariell beglaubigt und ist er mit einem bindenden Zwang zum späteren Kauf versehen, dann gestaltet sich eine Auflösung des Vertrages schwierig. In diesem Fall gibt es nur noch spezielle Gründe, aufgrund derer der Vorvertrag außer Kraft gesetzt werden kann.

Einer dieser Fälle ist ein Unfall des Käufers, aufgrund dessen er nicht mehr in der Lage ist, die Immobilie zu erwerben. Ist dies der Fall, dann wird der Immobilienkauf aufgelöst.

Natürlich gibt es auch noch andere Gründe. Hier empfiehlt es sich, Rücksprache mit einem Anwalt zu halten.

Im Vorvertrag sind Konsequenzen bei einem etwaigen Rücktritt geregelt

Konsequenzen die im Vorvertrag geregelt sein können sind z.B. Schadensersatz – also hohen Kosten – beim Rücktritt.

Möchte beispielsweise der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, hat der Käufer die Möglichkeit, den Abschluss des Kaufvertrages vor Gericht einzuklagen.

Häufig gestellte Fragen zum Vorvertrag

Der Hauptvertrag wird grundsätzlich schriftlich geschlossen, aber auch einen Vorvertrag sollte man schriftlich niederlegen. Der Vorvertrag dient dazu, Käufer und Verkäufer zu schützen.

Nein. Da es in der Bundesrepublik Deutschland die sogenannte Vertragsfreiheit gibt, ist es nicht unbedingt notwendig, den Vorvertrag beim Hauskauf notariell zu beurkunden.

Wird das Haus, die Immobilie, durch Naturgewalten, wie einen Wirbelsturm oder Hochwasser unverkäuflich oder aber durch den Tod des Käufers hinfällig, wird dieser Vertrag als Rechtsgrundlage unerheblich.


Quellen

Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 311b Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass »
Fikentscher, Wolfgang / Heinemann, Andreas: Schuldrecht »
Schellhammer, Kurt: Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen: samt BGB Allgemeiner Teil »
Haßfurter, Anna: Form und Treue: Die Verhältnismäßigkeit von Formnichtigkeit und Formzweck »