Bei der Aufnahme eines Hauskredits möchte die Bank als Gegenleistung für die Gewährung des Kredits Sicherheiten haben. Diese Sicherheiten sollen gewährleisten, dass die Bank bei einem Kreditausfall das geliehende Geld zurück erlangt. Zumeist sichert die Bank sich das Haus selbst als Sicherheit. Was gibt es noch als Sicherheit für einen Hauskredit?
Inhaltsverzeichnis:
Grundschuld und Hypothek - Sicherheiten fürs Baugeld
Zu den wahrscheinlich bekanntesten Sicherheiten gehören die Grundpfandrechte in Form der Hypothek und Grundschuld. Letztere hat in den letzten Jahren eine massive Aufwertung erfahren, die Hypothek dagegen beim Hauskredit an Sicherheit verloren.
Hintergrund: Während eine Hypothek mit dem Bestehen der Forderung steht und fällt, kann die Grundschuld auch ohne Geldforderung – etwa aus dem Hauskredit – bestehen. Eine Bank kann daher auch zukünftige Verbindlichkeiten damit absichern.
Bei den Sicherheiten in Form der Grundpfandrechte sollte man als Bauherr einen Abschlag auf den Kaufpreis der Immobilie einkalkulieren. Der Grund: Banken arbeiten hinsichtlich der Beleihung mit Sicherheitsabschlägen, die durch eine konservative Wertermittlung entstehen.
Warum Grundschuld als Sicherheit?
Warum möchte die Bank als Sicherheit die Grundschuld eintragen lassen?
- Mit der Grundschuld geht das Eigentum auf die Bank über sollte der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage sein, die Raten zu zahlen.
- Als Eigentümer steht im Grundbuch der Kreditnehmer und nicht die Bank. Mit der Grundschuld sichert sich die Bank aber im Falle einer Zahlungsunfähigkeit das Recht, die Immobilie und das Grundstück zu versteigern, um den Ausfall der Kosten aufzufangen.
Zusätzliche Sicherheiten – so gibt es mehr Kapital
Die Höhe, in welcher eine Immobilie mit einer Grundschuld belegt werden kann, gibt den Rahmen für einen Hauskredit vor. Wer mehr Kapital braucht, hat nur wenige Möglichkeiten. Eine Option besteht darin, höhere Summen als Eigenkapital in die Waagschale zu werfen.
Auf der anderen Seite erhöhen zusätzliche Sicherheiten den Spielraum für einen Hauskredit. Hier könnte beispielsweise mit zusätzlichen Sachwerten gearbeitet werden. Gleichzeitig bietet sich die Abtretung von Forderungen an.
- Der Bauherr hat vor einiger Zeit eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Letztere kann sich durchaus als Sicherheit für die Baufinanzierung nutzen lassen. Oft unbeachtet bleibt eine dritte Option – die Bürgschaft.
Bürgschaft als Sicherheit: Vor- und Nachteile
Im Rahmen der Bürgerschaft verpflichtet sich der Bürge, im Ernstfall anstatt des eigentlichen Schuldners zu leisten. Während die Ausfallbürgschaft in aller Regel ein Prozessieren gegen den Schuldner voraussetzt, kann die Bank im Fall der selbstschuldnerischen Bürgschaft direkt gegen den Bürgen vorgehen.
Der Vorteil: Als Bauherr bleibt Vermögen über die Grundpfandrechte hinaus unbelastet. Zum Nachteil kann sich das Ganze entwickeln, wenn die Bank sich tatsächlich der Bürgschaft bedient.
Einzelnachweise und Quellen
Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld >>