Die wichtigsten Fakten zum Grundpfandrecht
- Das Grundpfandrecht ist ein dingliches Recht oder ein Pfandrecht an einem Grundstück, von dem Banken Gebrauch machen können, sollte der Kreditnehmer die Kreditraten nicht mehr zurückzahlen können.
- Es dient also für die Banken als Absicherung von Darlehen, die meistens in Form von Zwangsversteigerungen verwertet werden.
- Das Grundpfandrecht wird kostenpflichtig in das Grundbuch eingetragen und kann auf Antrag wieder gelöscht werden.
Grundpfandrecht als Absicherung für Banken
Da sich die Rückzahlung der Darlehenssumme meist über zwei bis drei Jahrezehnte erstreckt, sind die Banken einer finanziellen Belastung und einem hohen Risiko ausgesetzt. Mit dem Grundpfandrecht sichern sich die Kreditinstitute finanziell ab und müssen kein Risiko mit zahlungsunfähigen Kreditnehmern eingehen.
Das BGB unterscheidet zwischen folgenden Formen des Grundpfandrechts:
- die Hypothek
- die Grundschuld
- die Rentenschuld
Die Hypothek und die Grundschuld zählen dabei zu den gängigen Grundpfandrechten bei Immobilien.
Bei Zahlungsunfähigkeit gilt das Grundpfandrecht
Das Kreditinstitut hat das Recht, die Immobilie oder das Grundstück zu verkaufen, um so die offenen Beträge zurückzuerhalten. Tritt die Zwangsvollstreckung ein, ist der Kreditnehmer in den meisten Fällen machtlos, da er mit dem Grundpfandrecht einen Vertrag mit der Bank eingegangen ist.
- Im Falle einer Zwangsvollstreckung ist es dennoch ratsam, einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, um Rechtswidrigkeiten vorbeugen zu können.
Grundpfandrechte beziehen sich laut BGB auch auf Zubehör. Daher können in Ausnahmefällen nicht nur Immobilien an sich, sondern auch wesentliche Bestandteile vom Grundpfandrecht betroffen sein. Voraussetzung ist aber, dass sie dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache (also dem Grundstück, des Wohneigentums oder dem Erbbaurecht) dienen.
Vorteile des Grundpfandrechts für Bank und Kreditnehmer
Vorteile für die Bank | Vorteile für den Kreditnehmer |
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Sicherheit, die Kosten bei Zahlungsunfähigkeit veräußern zu können | Eintrag des Grundpfandrechts erhöht die Kreditwürdigkeit |
Durch Verkauf des Grundstücks/der Immobilie kann zusätzlicher Gewinn erwirtschaftet werden | Motivation, das verpfändete Grundstück nicht zu verlieren |
Grundpfandrecht betrifft nur unbewegliche Vermögenswerte (der zahlungsunfähige Schuldner kann mit dem Objekt nicht flüchten) | Motivation, den Kreditzahlungen nachzukommen |
Ein Grundpfandrecht muss immer ins Grundbuch eingetragen werden, was Kosten verursacht. Die Löschung kann nur auf Antrag vorgenommen werden und ist ebenfalls kostenpflichtig.
- Eintrag und Löschung gehen stets zu Lasten des Eigentümers. Die entstehenden Kosten setzen sich aus den Gebühren des Grundbuchamtes sowie des Notars zusammen, der den Vorgang beurkunden und beglaubigen muss.
Quellen
Foitzik, Rainer / Schmidt, Wolfgang / Schwarz, Hans-Joachim: Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden: Fach- und Führungskompetenz für die Assekuranz »
Rink, Florian: Die Sicherheit von Grundpfandrechten in Deutschland und England »
Westermann, Reto / Meyer, Üse: Der Weg zum Eigenheim. Finanzierung, Kauf, Bau und Unterhalt »
Foitzik, Rainer: Konsumenten- und Realkredite: Ausbildungsliteratur »