Unter einem Grundbuch versteht man ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte sowie die dazugehörenden bestehenden Eigentumsverhältnisse offengelegt sind. Außerdem sind sämtliche, mit einem Grundstück oder grundstücksgleichen Rechten verbundenen Belastungen festgehalten.
Als grundstücksgleiche Rechte bezeichnet man neben einem Wohnungs- und Teileigentum auch das Erbbaurecht sowie das Eigentum an Schiffen oder Bergwerken.
Ein Grundbuch gibt also Aufschluss über den jeweiligen, momentanen Eigentümer sowie über etwaige Grundschulden, Hypotheken oder andere Darlehensformen, durch die das Grundstück oder Wohneigentum belastet wurde.
Diesen Umstand nutzen Banken, um sich vor der Entscheidung, ob sie einen Baukredit oder ein Kaufdarlehen vergeben oder nicht, über die eventuell bereits vorhandenen Belastungen zu informieren.
Grundbuch als wichtige Informationsquelle für Immobilienkäufer
Dieses Register ist nicht allein für Banken von Bedeutung.
Auch alle, die mit dem Erwerb einer Immobilie liebäugeln und dafür einen Baukredit bzw. ein Kaufdarlehen beantragen müssten, können durch die Einsicht ins Grundbuch wichtige Informationen erhalten.
Wer eine Immobilie erwerben möchte, sollte vor dem Kauf anhand des Grundbuchs klären, welche Verpflichtungen er mit dem Kauf eventuell übernehmen würde.
Auf folgende Aspekte ist besonders zu achten:
- Bleibt Hypothek oder Grundschuld trotz Verkauf bestehen, muss der Käufer die dahinterstehenden Forderungen begleichen. Man kauft also nicht nur das Haus, sondern auch die darauf lastenden Schulden.
- Besteht eine so genannte Nießbrauch-Regelung, beispielsweise ein Nutzungs- oder Wohnrecht? Da ein solches Recht auch beim Verkauf Bestand hat, könnte der neue Eigentümer Schwierigkeiten bekommen, wenn er in eine gekaufte Wohnung einziehen möchte, diese aber unter die Nießbrauch-Regelung fällt.
- Existieren Reallasten, sollte geklärt werden, worin diese bestehen, dies können Geld- oder auch Sachleistungen sein, die der jeweilige Eigentümer an jemanden entrichten muss, der dadurch Begünstigter ist.
All diese Informationen können potentielle Käufer einer Immobilie vor späterem Schaden bewahren, allerdings nur, wenn das Grundbuch eingesehen und als Informationsquelle genutzt wird.
Was steht nicht im Grundbuch?
Es gibt auch Belastungen und Pflichten, die nicht im Grundbuch festgehalten sind. So können z. B. so genannte Überbau- oder Notwegerenten existieren, in deren Rahmen Geld an Nachbarn gezahlt werden muss, weil man ihren Weg benutzt oder zu dicht an ihr Grundstück herangebaut hat. Ebenfalls nicht im Grundbuch stehen Wohnungsbindungen infolge von Denkmalschutz.
Es ist also stets sinnvoll, sich auch über das Grundbuch hinaus zu informieren, bevor man einen Baukredit aufnimmt, um ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen. So umgeht man unliebsame Überraschungen.
Die wichtigsten Fakten zum Grundbuch
- Das Grundbuch ist ein öffentlich zugängliches Register, das von einem Bezirk geführt wird und auf dem Grundbuchamt eingesehen werden kann.
- Es legt die Rechts- und Eigentumsverhältnisse aller Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte offen.
- Es beweist bezüglich eines Grundstücks oder eines Wohneigentums die jeweiligen Vermögensverhältnisse.
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Quellen
Sauter, Werner / Hofmann, Thomas: Das Grundbuch im Kreditgeschäft »
Koch, Anika: Das Grundbuch vor dem Hintergrund der Kreditsicherungspraxis »
Lüscher-Marty, Max: Theorie und Praxis des Bankkredits 1. Grundlagen und Privatkundenkredite »
Westermann, Reto / Meyer, Üse: Der Weg zum Eigenheim. Finanzierung, Kauf, Bau und Unterhalt »
Wien, Andreas: Bürgerliches Recht: Eine praxisorientierte Einführung »