Hauskredit

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Wer als Antragsteller für einen Hauskredit nicht genügend Eigenkapital vorweisen kann oder auf einem Grundstück bauen möchte, dessen Beleihungswert als Sicherheit nicht ausreicht, der kann einen Hauskredit mit Bürgen in Erwägung ziehen. Es gibt verschiedene Formen der Bürgschaft, von denen die Ausfallbürgschaft am häufigsten verwendet wird. Zudem gibt es noch Globalbürgschaften und selbstschuldnerische Bürgschaften.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Wie funktioniert der Hauskredit mit Bürgen?
  2. Bürgschaftsarten im Überblick
  3. Rechte und Pflichten des Bürgen
  4. Vorteile / Nachteile

Wie funktioniert der Hauskredit mit Bürgen?

Die Rechtsgrundlage für Bürgschaften ist § 765 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bei einem Hauskredit mit Bürgen übernimmt eine dritte Partei die Aufgabe, bei einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit des eigentlichen Kreditnehmers für dessen Schulden aufzukommen. Er haftet in einem solchen Fall mit seinem eigenen Vermögen und die Bank kann ihn auffordern, die noch ausstehende Restschuld zu tilgen.

Als Bürgen kommen folgende Personen in Frage:

  • Eltern
  • Kinder
  • Ehepartner
  • Verwandte
  • Freunde
  • Arbeitgeber (eher selten)

Die Person, die sich für einen Hauskredit als Bürge zur Verfügung stellt, sollte sich diesen Schritt sorgfältig überlegen, um nicht selbst in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, falls der Bürgschaftsfall eintritt.

  • Es sollte mit der Bank und dem Kreditnehmer eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, in der die Konditionen zur möglichen Rückerstattung geregelt sind. Der Bürge kann sich hier durch die Festlegung eines Bürgschaftszeitraumes sowie einer maximalen Bürgschaftssumme absichern.
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Bürge für einen Hauskredit - die verschiedenen Bürgschaftarten

Es gibt verschiedenen Arten von Bürgschaften, die mit einem mehr oder weniger hohen Risiko behaftet sind.

AusfallbürgschaftDie Ausfallbürgschaft ist die sicherste Variante für den Bürge. Hierbei muss der Bürge zwar auch bei einem Zahlungsausfall für den Schuldner einstehen, jedoch nur, wenn die Bank alle Mittel beim Schuldner ausgeschöpft hat.
selbstschuldnerische BürgschaftRiskanter ist die selbstschuldnerische Bürgschaft. Hierbei muss die Bank nicht erst alle Mittel gegen den Schuldner ausschöpfen, sondern kann sich direkt an den Bürge wenden. Dieser ist verpflichtet, die ausgefallenen Raten zu übernehmen, bis der Schuldner wieder zahlungsfähig ist.
selbstschuldnerische Bürgschaft mit EinredeverzichtAm riskantesten ist die selbstschuldnerische Bürgschaft mit Einredeverbot. Bei dieser Bürgschaft ist große Vorsicht geboten, da der Geber der Bürgschaft auf Rechte (zum Beispiel Einrede wegen Verjährung der Forderung) verzichtet.

Rechte und Pflichte des Bürgen

Welche Pflichten der Bürge übernimmt und welche Rechte er besitzt, hängt vor allem von der Bürgschaftsform ab:

  • Der Bürge hat auf jeden Fall das Recht, dass alle wichtigen Details (beispielsweise Höhe der Summe, Laufzeit der Bürgschaft) der Bürgschaft schriftlich fixiert werden, sodass es keine Missverständnisse für den Fall gibt, dass er als Bürge haften muss.
  • Die Ausfallbürgschaft bringt ebenfalls bestimmte Rechte und Pflichten für den Bürgen und den Kreditnehmer mit sich. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers darf der Bürge beispielsweise nicht sofort in Anspruch genommen werden. Von Seiten der Bank müssen erst alle anderen rechtlichen Schritte unternommen werden, um die Schuld einzutreiben. Erst, wenn auch der Erlös einer Zwangsversteigerung nicht zur Tilgung ausreicht, muss der Bürge mit seinem Vermögen einspringen.
  • Der eigentliche Kreditnehmer hat auch eine Nachweispflicht, dass er zahlungsunfähig ist. Eine einfache Aussage beziehungsweise Erklärung, wie bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft reicht hier nicht aus.

Vorteile und Nachteile bei einem Hauskredit mit Bürgen

Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft beispielsweise haftet der Bürge nicht unbedingt für die gesamte Schuld, sondern nur für einen vorher festgelegten Teil. Dieser ist aber so gewählt, dass der Bürge doch so viel Verantwortung übernimmt, als sei er der ursprüngliche Schuldner.

  • Diese Form der Bürgschaft hat, zumindest für den Bürgen, den großen Nachteil, dass der eigentliche Kreditnehmer schon durch eine einfache Erklärung ohne Nachweispflicht (z. B. durch gerichtliche Feststellung) seine Zahlungsunfähigkeit mitteilen kann, wodurch die Bank sofort den Bürgen angehen darf.

Der Vorteil, der aus einem Hauskredit mit Bürgen für den Kreditnehmer erwächst, liegt vor allem darin, dass er finanzielle Mittel zur Verfügung hat, um ein Bauprojekt durchzuführen. Der Nachteil wiederum ist, dass er aufgrund von schriftlichen Vereinbarungen nicht einfach aus seiner Verantwortung entlassen ist, falls er in Schwierigkeiten gerät.

Der Bürge geht durch seine Bereitschaft zu bürgen ein hohes Risiko ein, denn es können immer Situationen entstehen, die ihn dazu zwingen, die Schulden des eigentlichen Kreditnehmers zu tragen.

Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 765 »
Krüger, Ulrich: Kreditsicherungsrecht: Basiswissen mit Rechtsprechungsüberblick »