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Sobald man einen Kredit aufnehmen möchte, muss man der Bank in der Regel Sicherheiten bieten, durch welche sichergestellt wird, dass die Bank ihr Geld zurückerhält, sollte es beispielsweise zu einer Insolvenz des Kreditnehmers kommen.

Eine besondere Form der Darlehenssicherung ist die Ausfallbürgschaft.

Sie kann als normale oder modifizierte Ausfallbürgschaft gestaltet sein.

Ausfallbürgschaft einfach erklärt

Bei der Ausfallbürgschaft handelt es sich um eine spezielle Form der herkömmlichen Bürgschaft. Bei der Ausfallbürgschaft haftet der Bürge erst, wenn die Bank beispielsweise nach der Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers und einer durchgeführten Zwangsvollstreckung nachweisen kann, dass der Erlös aus dieser oder anderen Maßnahmen nicht zum Ausgleich der Schuldsumme ausgereicht hat.

Es müssen also von Seiten der Bank zuerst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, um an das Geld zu gelangen. Erst wenn dies nachweislich der Fall ist, kann die Bank an den Bürgen herantreten und die Erfüllung der Bürgschaft einfordern.

  • Diese Bürgschaftsvariante ist, im Gegensatz zu anderen Bürgschaftsformen, nicht durch entsprechende Texte im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) definiert. Allerdings erkennt der BGH (Bundesgerichtshof) sie als Bürgschaftsform offiziell an.

Was unterscheidet die modifizierte Ausfallbürgschaft von der normalen?

Es sind zwei unterschiedliche Arten der Ausfallbürgschaft bekannt, die normale Ausfallbürgschaft und die modifizierte Ausfallbürgschaft. Der größte Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass der Bürge bei der herkömmlichen Form erst nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten herangezogen werden kann.

Bei der modifizierten Bürgschaft hingegen können bei Vertragsabschluss mögliche Ausfallgründe definiert werden (z. B. Ratenverzug über einen bestimmten Zeitraum, vollständige Einstellung der Zahlungen durch den Darlehensnehmer).

Wo wird die Ausfallbürgschaft genutzt?

Diese Art von Bürgschaft wird nicht nur bei klassischen Darlehen von den Banken als Sicherheitsleistung akzeptiert. Diese Bürgschaftsform kommt auch in den folgenden Fällen zur Anwendung:

Die Bürgschaft wird vor allem von Existenzgründern und Mittelstandsunternehmen genutzt, die auf diese Weise finanzielle Mittel für den Unternehmensstart beschaffen oder ihr bereits bestehendes Unternehmen auf diese Weise mit finanziellen Mitteln für eine Expansion oder Modernisierung versorgen.

Wann eine Ausfallbürgschaft sinnvoll ist

Diese Form der Bürgschaft kommt zwischen Bank und Kreditnehmer zur Anwendung, und zwar dann, wenn die Bonität beziehungsweise die sonst üblichen Sicherheiten nicht ausreichen, um einen Kredit zu gewähren.

Der Bürge übernimmt dann die Rolle einer zusätzlichen Sicherheit und macht die Kreditvergabe möglich. Man sollte allerdings nur als Ausfallbürge eintreten, wenn man über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, die im Bürgschaftsfall auf einen zukommen können.

Besonderheiten der Ausfallbürgschafft im Überblick

Neben der Tatsache, dass diese Bürgschaftsform nicht im BGB auftaucht, zeichnet sie sich vor allem dadurch aus, dass mit ihrer Hilfe auch Antragsteller ein Darlehen erhalten können, die die Voraussetzungen eigentlich nicht erfüllen.

Zudem kann sich der Bürge auf bestimmte Rechte berufen, beispielsweise auf das Recht der "Einrede der Vorausklage", durch das er sich zumindest zeitweise den Forderungen der Bank an ihn entziehen kann.

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Quellen

Werhahn, Jürgen W.: Brief-Lexikon für Kreditsachbearbeiter: Ein Handbuch für die bankmäßige Kreditbearbeitung »
Krüger, Ulrich: Kreditsicherungsrecht: Basiswissen mit Rechtsprechungsüberblick »
Heinsius, Theodor: Personalsicherheiten »
Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 771 Einrede der Vorausklage »