Familien verbindet eine besondere Beziehung zueinander, die nicht mit dem Ausziehen der Kinder aus dem Haus der Eltern endet. Gerade wenn Familien ins Eigenheim ziehen, stellt sich irgendwann die Frage, wer die Immobilie übernimmt. Besonders schwierig wird die Situation, wenn Eltern auch noch nach Jahrzehnten einen Teil der Finanzierung abtragen müssen. Können Kinder den Hauskredit der Eltern einfach übernehmen? Welche Punkte sind beim Übernehmen der Verbindlichkeiten zu beachten?
Inhaltsverzeichnis:
Ist ein Wechsel des Kreditnehmers beim Hauskredit möglich?
Viele Banken lassen die Möglichkeit zum Wechsel des Kreditnehmers offen. Damit können Kinder also durchaus den Hauskredit der Eltern übernehmen. Allerdings wird die Bank einem neuen Vertragspartner für die Baufinanzierung nur dann zustimmen, wenn alle Voraussetzungen passen.
Zur Eile sollte man sich in diesem Zusammenhang dennoch nicht drängen lassen. Gerade im Hinblick auf die Dynamik bei den Bauzinsen kann sich eine Umschuldung statt der Übernahme rechnen.
- Der alte Hauskredit beläuft sich auf eine Restschuld von 75.000 Euro – zu einem Sollzins von 4,25 Prozent. Ein vergleichbarer Neukredit ist bereits für 2,35 Prozent zu haben. Beim alten Darlehen liegt der Aufwand bei etwa 17.000 Euro. Die Aufnahme einer neuen Baufinanzierung wäre mit etwas mehr als 9.200 Euro deutlich günstiger.
Hauskredit von Eltern übernehmen – an Nebenkosten denken
Bevor die Entscheidung für die Übernahme oder den neuen Hauskredit fällt, ist nicht nur die Frage abzuwägen, welches der Darlehen durch den Zins teurer ist. Wird eine neue Baufinanzierung für die Auszahlung des elterlichen Darlehens aufgenommen, muss die Höhe der Nebenkosten betrachtet werden.
Gerade die Neubestellung der Grundschuld kann Ausgaben für:
- Notar
- Grundbuchamt usw.
verursachen. Im Fall eines Wechsels des Kreditnehmer entfallen diese Belastungen. Des Weiteren stellt sich die Frage, wie sich der effektive Jahreszins für den neuen Hauskredit auf die Gesamtbilanz auswirkt.
Steuerliche Behandlung der Kreditübernahme
Kinder sind schnell bereit, ihren Eltern unter die Arme zu greifen. Hierbei muss aber klar sein, dass mehrere Aspekte zur Falle werden können. Leistungen ohne Gegenleistung stellen eine Schenkung dar – und sind mitunter steuerpflichtig.
Darüber hinaus ist abzuwägen, was mit der Immobilie passiert – also:
- ob Kinder diese übernehmen
- Eltern ein Wohnrecht oder
- einen Nießbrauch erhalten.
Einzelnachweise und Quellen
Kreditwesengesetz >>