Unter dem Sollzins, der früher unter dem Begriff Nominalzins bekannt war, verstehen Finanzexperten eine Zinsart, die der Kunde bei Aufnahme eines Darlehens zu zahlen hat. Die gesetzliche Grundlage für den Sollzins findet sich in § 488 Abs. 5 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Erhält ein Kunde von der Bank Geld als Darlehen, hat er nicht nur die geliehene Summe zurückzuzahlen, sondern auch die dafür erhobenen Zinsen. Wie hoch dieser reine Zinsbetrag ist, zeigt der Sollzins. Neben diesem gibt es noch den effektiven Jahreszins, der für den Vergleich von Darlehensangeboten von Bedeutung ist.
Der Sollzins bei der Baufinanzierung
War bis 2010 der von der EZB (Europäische Zentralbank) aus Leitzinssatz zuzüglich einer Gewinnmarge errechnete Nominalzins beziehungsweise Realzins für die Baufinanzierung wichtig, so hat heute der Sollzins diese Rolle übernommen. In ihm sind folgende Faktoren enthalten:
- Risikozuschlag (für den Fall des Kreditausfalls)
- Kosten (operativ)
Der Sollzins bezieht sich dennoch vor allem auf die reine Darlehenssumme und gibt an, wie hoch diese verzinst wird. Im Gegensatz dazu werden im Effektivzins weitere Kostenfaktoren berücksichtigt.
Gebundener Sollzins
Der Zins wird fast immer als gebundener Zins ausgewiesen. Dies bedeutet, dass er für die gesamte Laufzeit der Zinsbindung immer gleich bleibt. Diese kann frei gewählt werden (meist zwischen 5 und 20 Jahren) und hängt meist vom Zinsniveau bei Vertragsabschluss ab. Es gibt allerdings auch einen Sollzinssatz mit periodisch veränderbarem Prozentsatz. Dieser kommt bei Darlehen mit variablem Zins zum Einsatz.
Wer einen Darlehensvertrag unterzeichnet, sollte vorher Ausschau nach sogenannten Zinsanpassungsklauseln halten. Diese ermöglichen es der Bank, den Sollzinssatz im Nachhinein zu verändern.
- Zum Schutz des Kunden hat der Gesetzgeber in § 380 Nr. 4 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgehalten, dass eine solche Veränderung zumutbar für den Darlehensnehmer sein muss.
Sollzins und Effektiver Jahreszins
Für eine Baufinanzierung ist neben diesem vor allem der sogenannte Effektivzins beziehungsweise effektive Jahreszins von großer Bedeutung. Er muss den Kunden von den Banken schon bei Angeboten errechnet und bekannt gemacht werden. Die Rechtsgrundlage für diese Verpflichtung ist § 6 Abs. 3 Preisangabenverordnung (PAngV). Bezieht sich der Sollzins vor allem auf die Darlehenssumme, sind in den Effektivzins weitere Faktoren mit eingerechnet:
- Bearbeitungsgebühren
- Vermittlungsprovisionen
- Agio bzw. Disagio
- Tilgungssatz
- Prämien für Restschuldversicherungen
Da der Effektivzins wesentliche Nebenkosten beinhaltet, die von den meisten Banken verlangt werden, eigene sich der effektive Jahreszins besser zum Vergleich von unterschiedlichen Darlehensangeboten.
Den Sollzins berechnen
Mit unserem Zinsrechner können Sie ganz bequem alle möglichen Szenarien durchspielen. Sie müssen lediglich die Kreditsumme, den Zinssatz sowie die Dauer der Zinsbindung eingeben und erhalten als Ergebnis die Darlehenssumme plus Zinskosten angezeigt.
Zinsrechner
- Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt, wie der Sollzins ausgerechnet wird. Die Formel für seine Berechnung lautet:
Kreditbetrag x Sollzins x Laufzeit (Zinsbindung) = Zinskosten
Soll die Darlehenssumme beispielsweise 60.000 Euro betragen, der Sollzins liegt bei 3 % und das Darlehen läuft über 5 Jahre, dann ergibt sich als Rechnung:
60.000 € x 0,030 x 5 = 9.000
Das Ergebnis beträgt 9.000 € und zeigt die gesamten Zinskosten für das Darlehen.
Quellen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 380 »
Schulze, Eike / Stein, Anette: Immobilien- und Baufinanzierung »
Joosten, Dirk: Ratgeber Baufinanzierung »