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Unter dem Agio ist ein Aufschlag (oder Aufgeld) zu verstehen, welchen die Bank dafür erhebt, dass einem Darlehensnehmer 100 % der vereinbarten Darlehenssumme ausgezahlt werden. Die ohnehin zu zahlenden Darlehenszinsen spielen bei der Errechnung des Aufgeldes keine Rolle.

Dennoch erhöht die Gebühr den effektiven Jahreszins für das Darlehen, wodurch sich die Gesamtkosten noch einmal erhöhen. Durch den geforderten Agio werden dem Darlehensnehmer durch die Bank Aufwendungen wie Beratungstätigkeiten, Kontoeröffnungen oder Vertragserstellungen in Rechnung gestellt.

Agio versus Disagio

Stellt der Agio ein Aufgeld dar, so handelt es sich beim Disagio um ein Abgeld beziehungsweise einen Abschlag. Nimmt man an, ein Darlehensnehmer möchte ein Darlehen in Höhe von 200.000 Euro haben und diese verlangt ein Disagio von 3 % dann bekäme der Darlehensnehmer nicht die gewünschten 200.000 Euro ausgezahlt sondern lediglich 194.000 Euro.

Das Disagio wird also von der Auszahlungssumme noch vor der Auszahlung abgezogen. Aufgeld und Disagio beziehen sich stets auf den sogenannten Nennwert eines Darlehens, also auf die vereinbarte Darlehenssumme. Beide Gebührenarten werden vor allem in den folgenden Bereichen angewandt:

Agio berechnen

Die Berechnung des Aufgeldes ist eigentlich relativ einfach und am besten an einem Beispiel zu erklären. Ein Immobilienkäufer benötigt ein Darlehen in Höhe von 150.000 Euro und erhält dieses von der Bank mit einem Agio von 2 %. Dann erhält er zwar die Darlehenssumme ausgezahlt, muss aber nicht 150.000 Euro plus Zinsen zurückzahlen, sondern 153.000 Euro plus die normalen Darlehenszinsen.

  • Wer also ein Darlehen benötigt, sollte sich vorher informieren, welche Bank ein Agio verlangt und dann vergleichen, wie hoch dieses bei den einzelnen Anbietern ist.

Das Agio wird von Banken und Bausparkassen als Ersatz für früher übliche Darlehensgebühren verstanden. Diese wurden im Jahre 2016 in höchstrichterlichen Urteilen als "nicht rechtens" eingestuft.

Agio beim Bausparvertrag

Agio

Für Bausparkassen gelten hier spezielle Vorschriften. Sie dürfen ein Agio nur dann erheben, wenn dies im Bausparvertrag schriftlich fixiert ist. Beim Bausparen wird dieser Aufschlag natürlich nicht auf die Sparsumme angerechnet, sondern auf das Bauspardarlehen. Dabei muss das Aufgeld ein Bestandteil des effektiven Jahreszinses sein.

Ein Beispiel kann verdeutlichen, wie der Aufschlag beim Bausparvertrag Anwendung findet. Ein Bausparer schließt einen entsprechenden Vertrag über die Bausparsumme von insgesamt 100.000 Euro ab. Nach einer Sparphase von 10 Jahren hat er 40.000 Euro angespart und erhält dementsprechend ein Darlehen über 60.000 Euro mit einem Agio von 3 %. Das bedeutet, dass er nicht 60.000 Euro tilgen muss, sondern 61.800 Euro.

 

  • Nicht alle Bausparkassen verlangen für einen Bausparvertrag ein solches Aufgeld. Deshalb lohnt es sich, die einzelnen Anbieter miteinander zu vergleichen. Letztlich geht es um viel Geld, denn je höher die Bausparsumme, desto höher könnten am Ende die Gesamtkosten sein.

Quellen

Bundesgerichtshof (BGH) Darlehensgebühren »
Bähr, Gottfried: Buchführung und Bilanzen »
Garhammer, Christian: Grundlagen der Finanzierungspraxis: Mit Aufgaben und Lösungen »