Die Hausbank ist häufig der erste Ansprechpartner, wenn es um das Thema Immobilienfinanzierung geht. Beim Hauskredit haben sich über Jahre aber noch ganz andere Möglichkeiten entwickelt.
Zwar reichen inzwischen reichen auch immer mehr Versicherer Immobilienfinanzierungen aus, aber zu den Klassikern der Baufinanzierung gehört immer noch das Bauspardarlehen einer Bausparkasse.
Inhaltsverzeichnis:
Das Prinzip der Bausparkasse
Grundsätzlich steht hinter den Bausparkassen die Idee eines gemeinschaftlichen Sparens für das gleiche Ziel – die Finanzierung von Wohnraum. Bausparer zahlen in die Bausparkasse Kapital ein. Letztere entnimmt aus den Guthaben Gelder und teilt diese nach einem festgelegten Prinzip für den Baukredit zu.
Aus dieser Tatsache heraus lässt sich erklären, warum die Baufinanzierung einer Bank anders als das Baudarlehen der Bausparkasse aussieht.
Den Rechtsrahmen der Baufinanzierung durch die Bausparkasse legt unter anderem das Bausparkassengesetz fest.
So funktioniert der Bausparvertrag bei einer Bausparkasse
Der Bausparvertrag ist das klassische Produkt der Bausparkassen. Grundsätzlich handelt es sich hier um einen Vertrag zur Immobilienfinanzierung, der im Wesentlichen aus zwei Phasen besteht:
- der Sparphase und
- der Darlehensphase.
Unmittelbar nach Abschluss des Vertrags zahlt der Verbraucher Kapital auf sein Konto bei der Bausparkasse ein. Letzteres wird mit einem festgeschriebenen Guthabenzins verzinst. Auf diese Weise baut der Bausparkunde Vermögen auf. Sobald das Guthaben eine vorgeschriebene Höhe erreicht – und andere Bedingungen wie zum Beispiel die Mindestsparzeit – erfüllt werden, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif.
Dies bedeutet in der Praxis, dass der Bausparkunde nicht nur das angesparte Kapital abrufen, sondern auch den Bausparkredit in Anspruch nehmen kann. Dessen Rahmenbedingungen haben die Vertragsparteien im Vorfeld festgelegt. Im Zuge der Darlehensphase, die jetzt beginnt, wird der Kredit der Bausparkasse in festen monatlichen Raten zurückgezahlt.
Quellen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetz über Bausparkassen »
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Verordnung zum Gesetz über Bausparkassen (Bausparkassen-Verordnung-BausparkV) »