Hauskredit

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Allein im Juli 2015 haben deutsche Banken beim Baukredit mehr als 25 Milliarden Euro an Privathaushalte ausgereicht.

Eine beeindruckende Zahl, die aus den Zinsstatistiken der Deutschen Bundesbank hervorgeht.

Wahrscheinlich haben Bauherren noch weit höhere Summen ins Eigenheim gesteckt.

Schließlich bringen Familien oft Eigenkapital mit. Ein Teil der Sparsumme steckt wahrscheinlich im Bausparer.

Hat der Bausparvertrag nicht schon lange ausgedient?
Wo ist aus Sicht des Bauherren Weitsicht gefragt?

Bausparer – Kredit und Sparen aus einer Hand

Der Bausparvertrag wirkt auf den ersten Blick – angesichts all der modernen Finanzierungsinstrumente – etwas antiquiert und in die Jahre gekommen.

Allerdings verbirgt sich dahinter ein Konzept, dass auch im 21.Jahrhundert beim Thema Baukredit noch Geltung hat. Durch den Bausparer wird ein vergleichsweise zinsgünstiges Darlehen mit vorausgehenden Sparbemühungen kombiniert.

Der grundsätzliche Aufbau beim Bausparer ist – trotz der verschiedenen Produkte – ähnlich. Nach Abschluss des Bausparvertrags beginnt die Sparphase.

Als Bauherr werden regelmäßig Einzahlungen in den Vertrag vorgenommen – bis das Mindestguthaben erreicht ist. Bei Zuteilungsreife kann der Bausparkunde aber nicht nur das angesparte Guthaben in Anspruch nehmen. Es steht ein Baukredit mit vereinbartem Zinssatz zum Abruf bereit.

Bausparer: Es gibt ihn inzwischen auch als Kombiprodukt

Der klassische Bausparvertrag hat einen großen Nachteil – die lange Sparphase. Hier vergehen schnell fünf bis sieben Jahre, die Bausparkunden auf das Kapital warten müssen. Inzwischen gibt es allerdings Alternativen, die auf eine Verbindung des Bausparers mit einem Vorausdarlehen setzen.

Hierbei schließt der Haushalt einen Bausparer ab, nimmt parallel aber auch einen Bankkredit – die Vorausfinanzierung – auf. Letztere sichert umgehend Liquidität zu. Allgemein als endfälliges Darlehen ausgereicht, fließt während der Laufzeit des Vorausdarlehens nur die Zinszahlung an die Bank. Abgelöst wird der Kreditbetrag mit der fälligen Leistung aus dem Bausparvertrag.