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Bei den Auszahlungsvoraussetzungen geht es in der Hauptsache um die Bonität des Kreditnehmers.

Nicht nur die Banken, sondern auch der Gesetzgeber macht Auflagen in Bezug auf die Auszahlungsvoraussetzungen.

Grundsätzlich unterscheidet man bei den Auszahlungsvoraussetzungen zwischen zwei Varianten:

Die Auszahlungsvoraussetzungen der Banken

Banken wollen vor allem die Sicherheit gewinnen, dass sie ihr Geld auch zurückerhalten. Sie verlangen beispielsweise Bonitätsnachweise (Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge, etc.).

Teilweise werden auch Bürgschaften als Teil der Auszahlungsvoraussetzungen verlangt. Großer Popularität erfreut sich dabei das sogenannte Aval-Modell. Hierbei tritt keine Privatperson als Bürgschaftsgeber auf, sondern eine Bank.

Die allermeisten Geldgeber verlangen zudem einen Eigenanteil an der Baufinanzierung und zwar in einem durchaus erheblichen Ausmaß. Nicht selten muss man neun bis zu elf Prozent der Summe für das Bauvorhaben selbst beisteuern können.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt beispielsweise kein Baudarlehen, sollte ein entsprechender Wert nicht erreicht werden.

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Die gesetzlichen Auszahlungsvoraussetzungen

Was kaum jemand weiß, ist, dass die Mittel des Darlehens laut gesetzlicher Vorlage zweckgebunden eingesetzt werden müssen und das darüber ein entsprechender Nachweis zu geben ist.

Folgende Auszahlungsvoraussetzungen gelten bezüglich des Einsatzes der Mittel des Kredits:

Die restlichen 42 Prozent können ebenfalls nicht komplett frei eingesetzt werden. Die Detailübersicht zu den Auszahlungsvoraussetzungen liefert §3 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).


Quellen

Balensiefen, Gotthold: Rechtshandbuch für die Immobilienpraxis: Erwerb, Entwicklung, Bestandshaltung, Vermarktung »