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Beim Abgeld geht es im Wesentlichen darum, dass sich Kreditnehmer und Bank zwar auf einen Darlehensnominalbetrag verständigen, das Kreditinstitut aber weniger Kapital auszahlt.

Das Abgeld wird auch als Damnum oder Disagio bezeichet.

Das Abgeld ist ein vorweggenommener Zins

Beim Baudarlehen geht es nicht nur darum, Zinssätze miteinander zu vergleichen und sich für das vermeintlich billigste Darlehen zu entscheiden.

Ein Abgeld macht auf den ersten Blick – zumindest bei isolierter Betrachtung – kaum Sinn. In der Regel reduziert die Bank beim Abgeld im Gegenzug für die Zahlung des vorweggenommenen Zinses den Sollzins. Es verringert sich so die monatliche Belastung.

Ein Beispiel soll die Anwendung vom Abgeld in der Praxis veranschaulichen:

  • Ein Bauherr will 100.000 Euro finanzieren, die Bank reicht ein Baudarlehen mit einem Abgeld von vier Prozent aus. Das Ergebnis ist ein Auszahlungsbetrag von 96.000 Euro für die angestrebte Baufinanzierung.
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Das Abgeld kann steuerlich absetzbar sein

Wenn eine Vermietungsabsicht im Raum steht, ist ein marktübliches Abgeld steuerlich abzugsfähig und kann durch Vermietung/Verpachtung in den Posten der Werbungskosten übertragen werden.

Im Rahmen einer rein privaten Kreditvergabe lohnt es sich beim Abgeld, nach Darlehen Ausschau zu halten, die zu 100 Prozent für das Bauprojekt ausgezahlt werden.

Zahlt die Bank einen niedrigeren Geldbetrag beim Baugeld aus, muss der Darlehensnennbetrag steigen, um den Kapitalbedarf zu decken.

Gleichzeitig kommt hinzu, dass die Zinsbemessung sich immer am Darlehensnennbetrag orientiert, das Abgeld also hier nicht berücksichtigt wird.


Quellen

Schulz, Eike u.a.: Baufinanzierung »
Gerhards, Harald u.a.: Baufinanzierung von A bis Z: Alles über Bauen, Kaufen, Finanzieren, Mieten, Verpachten, Versichern, Verwerten und Versteigern von Immobilien »