Viele Haushalte entscheiden sich vor dem Hintergrund niedriger Sollzinsen für einen Baukredit.
chließlich versprechen die eigenen vier Wände gerade im Alter eine gewisse finanzielle Sicherheit.
Bevor es soweit ist, kostet das Eigenheim aber Geld.
Für den Baukredit sind Sollzinsen zu schultern.
Je nach den Rahmenbedingungen belaufen sich die Zinszahlungen schnell auf mehrere zehntausend Euro.
Wie lassen sich die Belastungen bei den Werbungskosten unterbringen?
Werbungskosten und Baugeld – wie geht das?
Grundsätzlich ist eine selbstgenutzte Immobilie meist kein Steuersparmodell, da ein Abzug der Sollzinsen hier nicht möglich ist. Aber: Sofern man das Haus oder die Wohnung zur Erzielung von Einkünften einsetzt, sieht die Situation anders aus.
Hintergrund ist die Möglichkeit, Aufwendungen für beruflich veranlasste Anschaffungen als Werbungskosten oder Betriebskosten (für Selbstständige und Freiberufler) geltend zu machen. Wann kann eine Immobilie, die man über einen Baukredit finanziert, diese Option ermöglichen?
- Beruflich bedingt kommt es zur Versetzung von Berlin nach Hamburg. Tägliches Pendeln entfällt aufgrund der Entfernung, man entscheidet sich für den Kauf einer kleinen 2-Zimmer-Wohnung. Da der Erwerb zur Sicherung der Einkünfte angeschoben wird, kann der Schuldzins als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Immobilie vermieten – Zinsen und Abschreibungen
Die beruflich genutzte Zweitwohnung ist ein Aspekt, wie man vom Immobilienkauf durch die Werbungskosten profitiert. Wie sieht es mit dem Faktor Vermietung aus? Ein günstig erworbenes Mehrfamilienhaus oder das ausgebaute Dachgeschoss sind denkbare Szenarien, die zu einer Vermietung führen.
Auch in diesem Zusammenhang ist der Zins für die Baufinanzierung über die Werbungskosten abzugsfähig. Vermieter dürfen aber noch ganz andere Register in der Steuererklärung ziehen.
So gehen die Finanzämter von einem „Wertverzehr“ der Immobilie aus, was den Abzug von Abschreibungen erlaubt. Letztere können allgemein über zwei Prozent je Steuerjahr auf die Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden. Abzugsfähig sind im Zusammenhang mit einer Vermietung übrigens auch verschiedene Betriebskostenpositionen.
Gewerbliche Nutzung: Betriebsausgaben statt Werbungskosten
Wie sieht die steuerliche Abzugsfähigkeit eigentlich bei einer (teil)gewerblichen Nutzung aus? Wer das eigene Haus beispielsweise in Teilen als Büro oder Lager nutzt, kann Aufwendungen wie den Zins über die Betriebsausgaben ansetzen. Hier ist aber darauf zu achten, dass Abschreibungen bei einer Geschäftsauflösung zum Bumerang werden können.