Hauskredit

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Bearbeitungsgebühren sind für Kredite erhobene Kosten, die Banken gegenüber den Kreditnehmern erheben. Hierbei handelt es sich um Kostenerstattungen, die Banken für den Bearbeitungsaufwand berechnen, der sich aus einer Kreditwürdigkeitsprüfung eines Kundens ergibt.

In der Höhe berechnen die einzelnen Kreditinstitute unterschiedliche Kosten, was die Bearbeitungsgebühr für einen Hauskredit angeht. Allerdings dürfen nach neuer Rechtssprechung nicht grundsätzlich Bearbeitungsgebühren für den Hauskredit erhoben werden.

Die Baufinanzierung darf nicht mit Bearbeitungsgebühren belegt werden

Der Bundesgerichtshof, kurz BGH, hat die Berechnung von Bearbeitungsgebühren für Baukredite als unzulässig bewertet. Diese Urteil wurde im Mai 2014 innerhalb des Aktenzeichens XI ZR 170712; XI ZR 405/12 gefällt. Für Kreditnehmer heißt das in der Praxis nicht nur, dass sie für einen geplanten Hauskredit keine Bearbeitungsgebühr einplanen müssen.

Auch Kreditnehmer, die bereits diese Gebühren innerhalb der Kreditaufnahme gezahlt haben, profitieren von dem Urteil. Sie dürfen nämlich die Bearbeitungsgebühr für den Hauskredit gegebenenfalls von der Bank zurück fordern.

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Das Argument: Die Kreditwürdigkeitsprüfung liegt im Interesse der Bank

Üblicherweise wird die Bearbeitungsgebühr - und das gilt auch für den Hauskredit - für die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers erhoben. Das ist üblicherweise die Schufa-Prüfung. Das Gericht gelangte zu der Ansicht, dass die Prüfung der Kreditwürdigkeit aber nicht im Interesse des Kreditkunden liegt, sondern dass anstelle dessen die Bank ein Interesse daran hat, diese Prüfung vorzunehmen.

Schlussendlich soll die Bank damit nun auch verpflichtet sein, die Kosten für eine solche Prüfung selbst zu tragen und sie nicht dem Kunden in Rechnung zu stellen. Gültig ist das Urteil für alle Kreditgebühren, die innerhalb der letzten 10 Jahre ab Wirksamkeit des Urteils - also ab 2014 - erhoben wurden.

Allerdings gilt das Rückforderungsrecht nur für Verträge, die innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen wurden. Zum Ende des dritten Kalenderjahres, nicht des Zeitraums, endet die Verjährung für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr für den Hauskredit. Kunden, die einen Vertrag abgeschlossen haben, müssen also gegebenenfalls zügig aktiv werden, um das Rückforderungsrecht noch für sich in Anspruch nehmen zu können.

Die Bearbeitungsgebühr

Die Bearbeitungsgebühr zurück fordern

Im Rahmen der Rückforderung müssen Bankkunden zunächst prüfen, wie hoch der aufgenommene Kredit ist und welche Höhe die Bearbeitungsgebühr aufweist. Diese muss im Vertrag separat ausgewiesen sein. Ist das der Fall, müssen Kunden sich bei der Rückforderung der Bearbeitungsgebühr für den Hauskredit auf das o.g. Urteil beziehen.