Hier ist die grundsätzliche Frage, ob man das gekaufte Haus für den eigenen Bedarf verwendet, es also selbst bewohnt, oder ob man es vermietet. Denn eine vermietete Immobilie ist sehr wohl steuerlich absetzbar.

Es ist möglich, alle mit dem Kauf verbundenen Kosten können in die Steuererklärung einfließen.

Hier kommt es zu einer Abschreibung, die viele Jahre andauern kann, denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein schleichender Wertverlust am Gebäude vorliegt.

Weiter kann man die laufenden Kosten einer Immobilie in der Rubrik Werbungskosten geltend machen, hierunter fallen auch die Schuldzinsen für einen Kredit.

Die Abschreibungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Hauskauf steuerlich absetzen

Quelle: steuerklassen.com

Lineare Abschreibung

Ist der Hauskauf steuerlich absetzbar, können also die Besitzer von gebrauchtem Wohnraum die Räumlichkeiten linear abschreiben.

Das bedeutet zwei Prozent über 50 Jahre. Ist das Gebäude, der Wohnraum dagegen vor dem Jahre 1925 erbaut, ist ein Satz von 2,5 Prozent über 40 Jahre abzuschreiben.

Die neue Afa – Absetzung für Abnutzung

Seit dem 1.Januar 2006 ist die degressive AfA für Neubauten abgeschafft. Ist das Haus vor diesem Datum errichtet, gelten nach wie vor die alten AfA-Sätze.

  • Das heißt konkret 4 Prozent in den ersten 10 Jahren, 2,5 Prozent in den nächsten 8 Jahren und schließlich 1,25 Prozent die nächsten 32 Jahre.

Der Grundstückspreis, da kein Wertverlust vorhanden, ist von der Abschreibung ausgenommen.

Ist der Wohnraum beispielsweise zum Teil vermietet, wie es bei einer Einliegewohnung der Fall ist, wird die Absetzung für Abnutzung auch entsprechend der Wohnraumverteilung anteilig berechnet.

Ist die Maklercourtage abzusetzen?

Auch hier gilt, wenn das Wohneigentum vermietet ist, kann man die Aufwendungen der Maklerprovision steuerlich geltend machen.

Erwähnt man im Makler- und Kaufvertrag Dienstleistungen, wie die Hilfe bei der Suche nach einer Finanzierung ergeben sich steuerliche Vorteile.

Einen Hauskauf steuerlich absetzbar bei Eigennutzung

Wird die das Haus allerdings komplett für den Eigenbedarf eingesetzt, dann ist es nicht möglich, dasselbe steuerlich abzusetzen. Ausnahme ist natürlich zum Beispiel ein Arbeitszimmer.