Der Erbpachtzins, auch Erbbauzins genannt, fällt an, wenn ein Bauherr ein Grundstück mietet und nicht kauft. Die jährlichen Zinsen sind über die gesamte Vertragslaufzeit zu zahlen. Der Zinssatz ist an den Wert des gepachteten Grundstücks gebunden. In der Regel beträgt er zwischen 3 und 5 Prozent des Grundstückswertes. Steigt der Wert des Grundstücks, erhöhen sich auch die zu zahlenden Zinsen.

Erbpachtzins – was versteht man darunter?

Erbpacht bedeutet zunächst, dass ein Bauherr ein Grundstück nur pachtet und nicht kauft. Auf diesem gepachteten Grund errichtet er dann ein Haus. Auf diese Weise muss der Bauherr zwar die Kosten für den Hausbau finanzieren, meist durch einen Baukredit oder Darlehen. Dafür kann er aber das Geld für das Grundstück einsparen. Ein solcher Erbpachtvertrag hat in der Regel lange Laufzeiten. Diese können zwischen 50 und 99 Jahren liegen und werden Dauerschuldverhältnis genannt.

Erbpachtzins berechnen

Der Erbpachtzins ist die zusätzliche Gebühr, die der Immobilienkäufer jährlich an den Eigentümer des Grundstücks zahlen muss. Der Erbpachtzins beträgt in der Regel zwischen 3% und 5% des Grundstückswerts. Um den Erbpachtzins zu berechnen, müssen Sie den Wert des Grundstücks kennen und den Zinssatz für den Erbbauzins kennen.

Erbpachtzins Rechner

  • Eine Erbpachtzins Erhöhung findet dann statt, wenn sich der Wert des Grundstücks ändert. Der Erbpachtzins bleibt dabei gleich, trotzdem muss mehr gezahlt werden, da sich der Grundstückwert geändert hat.
schnell & einfach geschützte Daten

Erbpachtzins Beispiel

Der Erbpachtzins kann bis zu 5 Prozent des Grundstückswertes betragen. Bei einem Wert von 250.000 Euro wären das pro Jahr 12.500 Euro, oder monatlich 1042 Euro. Der Zinssatz orientiert sich auch am so genannten Verbraucherindex, der in den letzten Jahren enorm gestiegen ist. Der Zinssatz darf nach geltendem Recht alle drei Jahre angehoben werden.

Vor- und Nachteile des Erbpachtzins

VorteileNachteile
keine Kosten für das Grundstückmit steigendem Grundstückswert steigt auch der Zins
niedriger Baukredit oder Darlehen für den HausbauVermieter darf den Zins alle drei Jahre anheben, sogar bis zu 300%
lohnt sich in Zeiten hoher Baugeldzinsen und GrundstückspreiseMieter wird niemals Eigentümer des Grundstücks

Die zulässigen Anpassungen sind zwar in Paragraph 9a der Erbbaurechtsordnung insofern geregelt, als dass sie die allgemein herrschenden, wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigen müssen.

Es kann aber sehr schnell zu Gerichtsverfahren kommen, wenn sich die Eigentümer nicht an die Regelung halten und den Erbpachtzins extrem erhöhen. Dagegen kann man als Pächter klagen.


Quellen

ErbbauRG: Erbbauzins »